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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Landeshaushalt

Als Landeshaushalt bezeichnet man den Haushalt bzw. den Haushaltsplan eines Bundeslandes. Der Landeshaushalt wird vom Landtag (je nach Bundesland z.T. auch: Abgeordnetenhaus oder Bürgerschaft) mittels eines Landeshaushaltsgesetzes verabschiedet.

Wichtige Bestandteile eines (kameralen) Landeshaushalts sind:
- Landeshaushaltsgesetz
- Begründung
- Gesamtplan
   · Haushaltsübersicht
   · Finanzierungsübersicht
   · Kreditfinanzierungsplan
- Anlagen/Übersichten
   · Gruppierungsübersicht
   · Funktionenübersicht
   · Haushaltsquerschnitt
   · Übersicht über die durchlaufenden Posten
   · Sonderabgaben des Landes
- Einzelpläne

Landeshaushalte untergliedern sich in mehrere Einzelpläne. Die Unterteilung des Haushaltsplans in Einzelpläne richtet sich hierbei nach dem Ministerial- sowie dem Realprinzip.

Die Haushalte der 16 Länder werden derzeit (Stand: Haushaltsjahr 2011) nach kameralen Grundsätzen aufgestellt. Die Stadtstaaten Hamburg und Bremen sowie die Flächenländer Nordrhein-Westfalen und Hessen planen gleichwohl die Umstellung auf eine doppische Haushaltsplanung.

Siehe auch:
- Linksammlung zu den Haushalten der Länder
- Haushaltsuhren der Länder
- Linksammlung zum Haushaltsrecht in Deutschland (inkl. Landeshaushaltsrecht)
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Öffentlicher Haushalt"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger