Als Landeshaushalt bezeichnet man den Haushalt
bzw. den Haushaltsplan eines Bundeslandes.
Der Landeshaushalt wird vom Landtag (je nach Bundesland z.T. auch: Abgeordnetenhaus oder Bürgerschaft) mittels eines
Landeshaushaltsgesetzes verabschiedet.
Landeshaushalte untergliedern sich in mehrere Einzelpläne. Die Unterteilung des Haushaltsplans in Einzelpläne richtet sich hierbei nach dem
Ministerial- sowie dem
Realprinzip.
Die Haushalte der 16 Länder werden derzeit (Stand:
Haushaltsjahr 2011) nach
kameralen Grundsätzen aufgestellt. Die Stadtstaaten Hamburg und Bremen
sowie die Flächenländer Nordrhein-Westfalen und Hessen planen gleichwohl die Umstellung auf eine
doppische Haushaltsplanung.