Der Haushaltsquerschnitt ist in der
Kameralistik
im Falle der Kommunen ein Teil des
Gesamtplans zum
Haushaltsplan.
Im Falle von Bund und Ländern ist der Haushaltsquerschnitt eine Anlage/Übersicht zum Haushaltsplan.
Der Haushaltsquerschnitt ist eine tabellarische Übersicht, die den Haushaltsplan zusammenfasst.
Gegliedert ist der Haushaltsquerschnitt nach Aufgabenbereichen einerseits
(Zeilen) sowie Einnahme- bzw.
Ausgabearten und
Verpflichtungsermächtigungen
andererseits (Spalten).