Durchlaufende Gelder (auch: durchlaufende Finanzmittel) sind finanzielle Mittel, die eine öffentliche Verwaltung für einen Dritten einnimmt
und dann für den Dritten ausgibt. Durchlaufende Gelder werden i.d.R. nicht im Haushaltsplanveranschlagt.
Nach § 15 Leittext für eine doppischeGemeindehaushaltsverordnung des Arbeitskreises III der Innenministerkonferenz sind durchlaufende Gelder im
Finanzhaushalt gesondert auszuweisen.