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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Gelder, durchlaufende

Durchlaufende Gelder (auch: durchlaufende Finanzmittel) sind finanzielle Mittel, die eine öffentliche Verwaltung für einen Dritten einnimmt und dann für den Dritten ausgibt. Durchlaufende Gelder werden i.d.R. nicht im Haushaltsplan veranschlagt. Nach § 15 Leittext für eine doppische Gemeindehaushaltsverordnung des Arbeitskreises III der Innenministerkonferenz sind durchlaufende Gelder im Finanzhaushalt gesondert auszuweisen.

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger