Der Bundesbetrieb ist eine rechtlich unselbstständige öffentlich-rechtliche Unternehmensform des Bundes. Bundesbetriebe sind
finanzwirtschaftlich aus dem
Bundeshaushaltsplan ausgelagert. Sie sind lediglich als sog.
Nettobetrieb mit dem Bundeshaushalt verbunden.
Bundesbetriebe haben einen Wirtschaftsplan aufzustellen, über dessen Ausführung der Bundesbetrieb Rechnung zu legen hat.
Das Pendant zum Bundesbetrieb auf Landesebene ist der sog.
Landesbetrieb. Auf Ebene der Kommunen spricht man vom sog.
Eigenbetrieb.