Als Bundeshaushaltsplan wird der Haushaltsplan
des Bundes bezeichnet. Der Bundeshaushaltsplan wird von Bundestag und Bundesrat durch ein
Bundeshaushaltsgesetz verabschiedet.
Der Bundeshaushaltsplan untergliedert sich in 22
Einzelpläne (Stand: Bundeshaushaltsentwurf 2014). Die Unterteilung des Haushaltsplans in Einzelpläne richtet sich hierbei nach dem
Ministerial- und dem
Realprinzip.
Der Bundeshaushaltsplan wird derzeit nach den Grundsätzen der Kameralistik erstellt. Im Kern soll sich daran nach den
Plänen des Bundesfinanzministeriums auch nichts ändern. Allerdings ist angedacht, das Haushalts-
und Rechnungswesen des Bundes zu modernisieren, indem der kamerale Kern um Komponenten wie z.B. die
Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) erweitert wird. Auch soll die
Titelstruktur im Bundeshaushaltsplan vereinfacht werden.
Man spricht in diesem Zusammenhang von der sog. modernen bzw. erweiterten Kameralistik.
Ein Umstieg auf die Doppik ist demgegenüber auf Bundesebene nicht angedacht.