Bezeichnung des Reformprojekts:
Modernisierung des Haushalts- und Rechnungswesens (MHR)
Detailliertere Informationen zum Reformprojekt des Bundes:
Im Oktober 2006 hat sich das Bundesministerium der Finanzen entschieden, die
Projektgruppe "Modernisierung des Haushalts- und Rechnungswesens" (Projektgruppe MHR) ins Leben zu rufen,
mit dem Ziel, im Hinblick auf das Haushalts- und Rechnungswesen den Reformbedarf zu ermitteln
und entsprechende Konzepte und Gesetzesentwürfe zu erarbeiten. Ergebnis der Reformbedarfsanalyse
war, dass ein Umstieg auf die erweiterte Kameralistik (sog. "moderne Kameralistik") und nicht auf
die Doppik
erfolgen soll. Im Juli 2008 wurde ein entsprechendes Grobkonzept vorgelegt. Im Juni 2009
folgte das Feinkonzept. Kernelemente des Feinkonzepts sind der Aufbau eines
Produkthaushalts, die Etablierung einer flächendeckenden Kosten- und Leistungsrechnung (KLR), die Erstellung einer
Vermögensrechnung sowie die Sicherstellung einer medienbruchfreien Informationstechnik. Das Projekt
MHR wurde im Jahr 2010 indes neu ausgerichtet. Nicht weiter verfolgt wird insbesondere der Aufbau
eines Produkthaushalts. Die Einführung der Kosten- und Leistungsrechnung wird nicht flächendeckend
erfolgen. Die übrigen Bereiche werden gleichwohl weitestgehend entsprechend des Feinkonzepts umgesetzt.
Da weder ein Produkthaushalt noch eine flächendeckende Kosten- und Leistungsrechnung eingeführt
wird, handelt es sich beim neuausgerichteten Projekt MHR damit um eine eher rudimentäre Form der erweiterten
Kameralistik. Die urspünglich für den Zeitraum von Anfang 2010 bis Ende 2012 angesetzte Pilotphase wird
nicht weiter verfolgt.