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HaushaltsSteuerung.de » Themen » Haushaltsreformen in Deutschland » Bund

Haushaltsreformen im Bund
16. April 2013



Bund BW BY BE BB HB HH HE MV NI NW RP SL SN ST SH TH


Reformmodell:
Der Bund hat sich entschlossen, auf eine Form der erweiterten Kameralistik umzustellen. Elemente des Reformmodells sind u.a.: Kosten- und Leistungsrechnung (KLR), Vermögensrechnung.

Bezeichnung des Reformprojekts:
Modernisierung des Haushalts- und Rechnungswesens (MHR)

Detailliertere Informationen zum Reformprojekt des Bundes:
Im Oktober 2006 hat sich das Bundesministerium der Finanzen entschieden, die Projektgruppe "Modernisierung des Haushalts- und Rechnungswesens" (Projektgruppe MHR) ins Leben zu rufen, mit dem Ziel, im Hinblick auf das Haushalts- und Rechnungswesen den Reformbedarf zu ermitteln und entsprechende Konzepte und Gesetzesentwürfe zu erarbeiten. Ergebnis der Reformbedarfsanalyse war, dass ein Umstieg auf die erweiterte Kameralistik (sog. "moderne Kameralistik") und nicht auf die Doppik erfolgen soll. Im Juli 2008 wurde ein entsprechendes Grobkonzept vorgelegt. Im Juni 2009 folgte das Feinkonzept. Kernelemente des Feinkonzepts sind der Aufbau eines Produkthaushalts, die Etablierung einer flächendeckenden Kosten- und Leistungsrechnung (KLR), die Erstellung einer Vermögensrechnung sowie die Sicherstellung einer medienbruchfreien Informationstechnik. Das Projekt MHR wurde im Jahr 2010 indes neu ausgerichtet. Nicht weiter verfolgt wird insbesondere der Aufbau eines Produkthaushalts. Die Einführung der Kosten- und Leistungsrechnung wird nicht flächendeckend erfolgen. Die übrigen Bereiche werden gleichwohl weitestgehend entsprechend des Feinkonzepts umgesetzt. Da weder ein Produkthaushalt noch eine flächendeckende Kosten- und Leistungsrechnung eingeführt wird, handelt es sich beim neuausgerichteten Projekt MHR damit um eine eher rudimentäre Form der erweiterten Kameralistik. Die urspünglich für den Zeitraum von Anfang 2010 bis Ende 2012 angesetzte Pilotphase wird nicht weiter verfolgt.

Einschlägige Rechtsvorschriften:
» Haushaltsrecht des Bundes

Zuständiges Ministerium:
» Bundesministerium der Finanzen



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©  Andreas Burth, Marc Gnädinger