KOMMUNALE EBENE: Reformmodell:
In Thüringen wurde beschlossen, dass Kommunen zwischen der Einführung der Doppik
und der Beibehaltung der
Kameralistik wählen können.
Bezeichnung des Reformprojekts:
Neues Kommunales Finanzwesen (NKF)
Umstellungsfristen:
Die Doppik-Umstellung ist seit 2009 möglich. Sofern die Doppik gewählt wurde, ist für das Jahr des ersten
doppischen Haushaltsplans nach Ablauf des Haushaltsjahrs der erste doppische Jahresabschluss aufzustellen.
Der erste Gesamt-/Konzernabschluss ist spätestens für das dritte doppisch geführte Haushaltsjahr aufzustellen.