KOMMUNALE EBENE: Reformmodell:
In Rheinland-Pfalz wurde für die kommunale Ebene die Einführung der
Doppik beschlossen.
Bezeichnung des Reformprojekts:
Kommunale Doppik
Umstellungsfristen:
Die Kommunen im Land Rheinland-Pfalz müssen spätenstens ab dem Haushaltsjahr 2009
doppische Haushaltspläne vorlegen. Für das Jahr des ersten doppischen Haushaltsplans ist nach Ablauf des Haushaltsjahrs
der erste doppische Jahresabschluss aufzustellen. Spätestens für das Jahr 2013 ist der erste
Gesamt-/Konzernabschluss vorzulegen.