Reformmodell:
In Schleswig-Holstein wurde beschlossen, dass die Kommunen zwischen der
Einführung der Doppik
und einer Form der
erweiterten Kameralistik wählen können.
Bezeichnung des Reformprojekts:
Neues Kommunales Rechnungswesen (NKR)
Umstellungsfristen:
Die Doppik-Umstellung ist seit 2007 möglich. Sofern die Doppik gewählt wurde,
ist für das Jahr des ersten doppischen Haushaltsplans nach Ablauf des
Haushaltsjahrs der erste doppische Jahresabschluss aufzustellen.
Der erste Gesamt-/Konzernabschluss
ist im Falle der Doppik-Umstellung spätestens für das sechste doppisch geführte Haushaltsjahr aufzustellen.