Reformmodell:
In Bayern wurde beschlossen, dass die Kommunen zwischen der Einführung der
Doppik und der Weiterführung der
Kameralistik wählen können.
Bezeichnung des Reformprojekts:
Neues Kommunales Finanzwesen (NKFW)
Umstellungsfristen:
Die Kommunen im Land Bayern können seit dem Haushaltsjahr 2007
doppische Haushaltspläne vorlegen.
Für das Jahr des ersten doppischen Haushaltsplans ist nach Ablauf des Haushaltsjahrs der erste
doppische Jahresabschluss
aufzustellen. Falls die Doppik-Umstellung erfolgt, ist frühestens für 2012 und spätestens für das fünfte doppisch geführte Haushaltsjahr der erste
Gesamt-/Konzernabschluss
aufzustellen.