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HaushaltsSteuerung.de » Themen » Haushaltsreformen in Deutschland » Baden-Württemberg

Haushaltsreformen in Baden-Württemberg
16. April 2013



Bund BW BY BE BB HB HH HE MV NI NW RP SL SN ST SH TH


LANDESEBENE:

Reformmodell:
Für die Landesverwaltung von Baden-Württemberg ist die Einführung einer Form der erweiterten Kameralistik vorgesehen. Elemente des Reformmodells sind u.a.: Zielvereinbarungen, dezentrale Budgetierung, Benchmarking, Kosten- und Leistungsrechnung (KLR), Produkthaushalt, Führungsinformationssysteme.

Bezeichnung des Reformprojekts:
Neue Steuerungsinstrumente (NSI)

Einschlägige Rechtsvorschriften:
» Haushaltsrecht des Landes Baden-Württemberg

Zuständiges Ministerium:
» Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg



KOMMUNALE EBENE:

Reformmodell:
Baden-Württemberg hat die Einführung der Doppik auf kommunaler Ebene beschlossen.

Bezeichnung des Reformprojekts:
Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR)

Umstellungsfristen:
Die Kommunen im Land Baden-Württemberg müssen spätenstens ab dem Haushaltsjahr 2020 doppische Haushaltspläne vorlegen. Für das Jahr des ersten doppischen Haushaltsplans ist nach Ablauf des Haushaltsjahrs der erste doppische Jahresabschluss aufzustellen. Der erste Gesamt-/Konzernabschluss ist spätestens für das Jahr 2022 aufzustellen.

Reformkommunen:
Stadt Albstadt (46.000 Einwohner) | Stadt Bruchsal (43.000 Einwohner) | Stadt Heidelberg (145.000 Einwohner) | Stadt Herrenberg (31.000 Einwohner) | Stadt Horb am Neckar (26.000 Einwohner) | Stadt Karlsruhe (290.000 Einwohner) | Stadt Östringen (13.000 Einwohner) | Stadt Rauenberg (7.800 Einwohner) | Gemeinde Remshalden (13.000 Einwohner) | Stadt Sindelfingen (61.000 Einwohner) | Gemeinde Stetten am kalten Markt (5.200 Einwohner) | Stadt Tettnang (19.000 Einwohner) | Stadt Wiesloch (26.000 Einwohner)

Einschlägige Rechtsvorschriften:
» Kommunales Haushaltsrecht in Baden-Württemberg

Zuständiges Ministerium:
» Innenministerium Baden-Württemberg

Landesspezifische Informationsplattform:
» www.nkhr-bw.de

Stand der Doppik-Umstellung:
» 197 Kommunen in Baden-Württemberg nutzen im Haushaltsjahr 2016 die Doppik (Blog-Eintrag
   vom 22.6.2016)

» Aktueller Stand der NKHR-Umstellung in Baden-Württemberg (Blog-Eintrag vom 19.6.2017)
» Verbreitung der kommunalen Doppik in Deutschland (Blog-Eintrag vom 22.6.2017)



Eventuell auch für Sie von Interesse:
» Linksammlung zu den Haushaltsplänen der Länder (inkl. Haushaltsrechnungen)
» Linksammlung zu den mittelfristigen Finanzplänen der Länder
» Linksammlung zu doppischen Kommunalhaushalten
» Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen (Länder und Kommunen)
» Linksammlung zu doppischen Eröffnungsbilanzen (Länder und Kommunen)
» Linksammlung zu doppischen Gesamt-/Konzernabschlüssen (Länder und Kommunen)
» Linksammlung zu kommunalen Gesamtabschluss-Richtlinien
» Blog-Einträge zum Thema "Doppik"
» Aufsätze zum Thema "Neues Haushalts- und Rechnungswesen"
» Vorträge/Präsentationen zum Thema "Neues Haushalts- und Rechnungswesen"
» Doppik-Praxisberichte aus Sicht von Politik und Verwaltung
» Zitate zum Thema "Reformen | Veränderung"
» Haushaltsuhr des Landes Baden-Württemberg


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger