KOMMUNALE EBENE: Reformmodell:
In Brandenburg wurde für die kommunale Ebene die Einführung der
Doppik beschlossen.
Bezeichnung des Reformprojekts:
Kommunale Doppik
Umstellungsfristen:
Die Kommunen im Land Brandenburg müssen spätenstens ab dem Haushaltsjahr 2011
doppische Haushaltspläne vorlegen. Für das Jahr des ersten doppischen Haushaltsplans ist nach Ablauf des Haushaltsjahrs der erste
doppische Jahresabschluss aufzustellen. Spätestens für das Jahr 2013 ist der erste doppische
Gesamt-/Konzernabschluss vorzulegen.