Reformmodell:
In Mecklenburg-Vorpommern wurde für die kommunale Ebene die Einführung der
Doppik beschlossen.
Bezeichnung des Reformprojekts:
Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen Mecklenburg-Vorpommern (NKHR-MV)
Umstellungsfristen:
Die Kommunen im Land Mecklenburg-Vorpommern müssen spätenstens ab dem Haushaltsjahr 2012
doppische Haushaltspläne vorlegen. Für das Jahr des ersten doppischen Haushaltsplans ist nach Ablauf des Haushaltsjahrs der erste
doppische Jahresabschluss aufzustellen. Spätestens für das dritte doppisch geführte Haushaltsjahr ist der erste
Gesamt-/Konzernabschluss vorzulegen.