KOMMUNALE EBENE: Reformmodell:
In Nordrhein-Westfalen wurde für die kommunale Ebene die Einführung der
Doppik beschlossen.
Bezeichnung des Reformprojekts:
Neues Kommunales Finanzmanagement (NKF)
Umstellungsfristen:
Die Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen müssen spätenstens ab dem Haushaltsjahr 2009
doppische Haushaltspläne vorlegen. Für das Jahr des ersten doppischen Haushaltsplans ist nach Ablauf des Haushaltsjahrs
der erste doppische Jahresabschluss aufzustellen. Spätestens für das Jahr 2010 ist der erste
Gesamt-/Konzernabschluss vorzulegen.