Als kreditähnliche Rechtsgeschäfte werden im Zuge der Finanzstatistik
(hier: Statistik über die Schulden der öffentlichen Haushalte)
Zahlungsverpflichtungen erfasst, die einer Kreditaufnahme wirtschaftlich
gleichkommen. Hier handelt es sich z.B. um Hypotheken-, Grund- und
Rentenschulden, Restkaufgelder oder Leasingverträge.
Nach der neuen
Schuldenstatistik (ab 2010) des Statistischen Bundesamtes werden kreditähnliche Rechtsgeschäfte nicht in den
Schuldenstand einbezogen. Sie zählen demnach weder zu den
Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich noch zu den
Schulden beim öffentlichen Bereich. Allerdings werden sie nachrichtlich in der Schuldenstatistik dargestellt, weshalb additiv auch diese Größe im Zuge entsprechender Berechnungen zu den Schulden hinzugerechnet werden kann.