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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Kreditähnliche Rechtsgeschäfte

Als kreditähnliche Rechtsgeschäfte werden im Zuge der Finanzstatistik (hier: Statistik über die Schulden der öffentlichen Haushalte) Zahlungsverpflichtungen erfasst, die einer Kreditaufnahme wirtschaftlich gleichkommen. Hier handelt es sich z.B. um Hypotheken-, Grund- und Rentenschulden, Restkaufgelder oder Leasingverträge.

Nach der neuen Schuldenstatistik (ab 2010) des Statistischen Bundesamtes werden kreditähnliche Rechtsgeschäfte nicht in den Schuldenstand einbezogen. Sie zählen demnach weder zu den Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich noch zu den Schulden beim öffentlichen Bereich. Allerdings werden sie nachrichtlich in der Schuldenstatistik dargestellt, weshalb additiv auch diese Größe im Zuge entsprechender Berechnungen zu den Schulden hinzugerechnet werden kann.

Siehe hierzu auch:
- Staatsverschuldung in Deutschland (Bund, Länder, Kommunen)
- Staatsverschuldung in der Europäischen Union (EU)
- Schuldenuhren zu den Staatsschulden der EU-Mitgliedsstaaten
- Schuldenuhr zur Staatsverschuldung der USA
- Aufsätze zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Vorträge/Präsentationen zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Blog-Einträge zum Thema "Verschuldung & Haushaltskonsolidierung"
- Blog-Einträge zum Thema "Schuldenfreie Kommunen"
- Blog-Einträge zum Thema "Nachhaltigkeitssatzungen & kommunale Schuldenbremsen"
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Schulden | Staatsverschuldung"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger