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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Tilgung

Unter dem Begriff Tilgung versteht man allgemein die teilweise oder vollständige Rückzahlung eines Kredits (oder Kassenkredits) ohne Zinsen.

Man unterscheidet zwischen der ordentlichen und der außerordentlichen Tilgung.

Die Tilgung stellt in der doppelten Buchführung keinen Aufwand dar, d.h. eine Tilgung belastet nicht die Ergebnisrechnung. Ebenso handelt es sich nicht um eine Ausgabe, da zeitgleich mit der Auszahlung eine Verminderung der Verbindlichkeiten einhergeht.

Siehe auch:
- Staatsverschuldung in der Europäischen Union (EU)
- Schuldenuhren der EU-Mitgliedsstaaten
- Schuldenuhr zur Staatsverschuldung der USA
- Staatsverschuldung in Deutschland (Bund, Länder, Kommunen)
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Schulden | Staatsverschuldung"
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Sparen | Haushaltskonsolidierung"
- Aufsätze zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Vorträge/Präsentationen zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Blog-Einträge zum Thema "Schuldenfreie Kommunen"
- Blog-Einträge zum Thema "Nachhaltigkeitssatzungen & kommunale Schuldenbremsen"
- Blog-Einträge zum Thema "Verschuldung & Haushaltskonsolidierung"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger