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Tilgung
Unter dem Begriff Tilgung versteht man allgemein die teilweise oder vollständige Rückzahlung eines
Kredits
(oder
Kassenkredits
) ohne Zinsen.
Man unterscheidet zwischen der
ordentlichen
und der
außerordentlichen Tilgung
.
Die Tilgung stellt in der
doppelten Buchführung
keinen
Aufwand
dar, d.h. eine Tilgung belastet nicht die
Ergebnisrechnung
. Ebenso handelt es sich nicht um eine
Ausgabe
, da zeitgleich mit der
Auszahlung
eine Verminderung der
Verbindlichkeiten
einhergeht.
Siehe auch:
-
Staatsverschuldung in der Europäischen Union (EU)
-
Schuldenuhren der EU-Mitgliedsstaaten
-
Schuldenuhr zur Staatsverschuldung der USA
-
Staatsverschuldung in Deutschland (Bund, Länder, Kommunen)
-
Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Schulden | Staatsverschuldung"
-
Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Sparen | Haushaltskonsolidierung"
-
Aufsätze zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
-
Vorträge/Präsentationen zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
-
Blog-Einträge zum Thema "Schuldenfreie Kommunen"
-
Blog-Einträge zum Thema "Nachhaltigkeitssatzungen & kommunale Schuldenbremsen"
-
Blog-Einträge zum Thema "Verschuldung & Haushaltskonsolidierung"
© Andreas Burth, Marc Gnädinger