Der Begriff der Kommunalverschuldung ist definiert als der Gesamtbetrag der von den Kommunen der Flächenländer (Städte/Gemeinden und Gemeindeverbände) im
Kernhaushalt und (bestimmten)
Auslagerungen aufgenommenen
Schulden.
Bislang noch nicht in den Finanzstatistiken ausgewiesen werden v.a. die
Rückstellungen (bspw.
Pensionsrückstellungen),
welche erst nach der Umstellung auf die
Doppik erfasst werden können.
Da die meisten Kommunen auf die Doppik umstellen bzw. umstellen werden, besteht mittelfristig die Möglichkeit,
dass zumindest in den Ländern mit Doppik-Pflicht (z.B. Saarland, Niedersachsen) doppische
Schuldenstände
von den Statistischen Landesämtern flächendeckend erfasst und berichtet werden.
Schon heute sind doppische Schuldenstände vieler Kommunen in deren
Eröffnungsbilanzen bzw.
Jahresabschlüssen einsehbar (Kommunalverschuldung im Kernhaushalt). Auch
Gesamtabschlüsse, in denen die Schulden von Kernhaushalt und Auslagerungen in
konsolidierter Form ausgewiesen werden, sind bei einzelnen Kommunen bereits verfügbar.