Unter der Eröffnungsbilanz versteht man zum einen die zum allerersten Mal aufgestellte Bilanz.
Eine solche Eröffnungsbilanz ist von einer öffentlichen Gebietskörperschaft zu erstellen, wenn sie ihr Haushalts- und Rechnungswesen
von der Kameralistik auf die Doppik umstellt. Für die Aufstellung der Eröffnungsbilanz gelten Sonderregelungen, die sich jedoch von
Bundesland zu Bundesland unterscheiden.
Zum anderen wird die Bilanz, die zu Beginn einer jeden neuen Rechnungsperiode zu erstellen ist, ebenfalls als Eröffnungsbilanz bezeichnet. In diesem Zusammenhang
spricht man auch manchmal von der Anfangsbilanz. Gemäß dem Grundsatz der Bilanzidentität
ist die Schlussbilanz des Vorjahres identisch mit der Eröffnungsbilanz.
Beispiel für die Gliederung einer (Eröffnungs-)Bilanz: