Die Anfangsbilanz (auch:
Eröffnungsbilanz) ist die zu
Beginn einer jeden neuen Rechnungsperiode zu erstellende
Bilanz. Nach dem Grundsatz der
Bilanzidentität ist die Anfangsbilanz
identisch mit der Schlussbilanz des Vorjahres.
Aufbau und Gliederung der Anfangsbilanz erfolgen analog zur Schlussbilanz. Die Schlussbilanz wird im Rahmen des
Jahresabschlusses (Kernverwaltung) bzw. im Rahmen des
Gesamtabschlusses
(Konzern Gebietskörperschaft) veröffentlicht. Die Anfangsbilanz wird demgegenüber i.d.R. nicht explizit veröffentlicht,
da sie ohnehin identisch mit der Schlussbilanz ist und damit keine zusätzlichen Informationen enthält. Einzige Ausnahme ist im Kontext der
Doppik-Einführung die zum allersten Mal erstellte Anfangsbilanz (i.d.R. als "Eröffnungsbilanz" bezeichnet), welcher keine Schlussbilanz vorausgeht und
daher regelmäßig veröffentlicht wird.
Beispiel für die Gliederung einer (Anfangs-)Bilanz: