Kontakt  |  Sitemap  |  Impressum/Datenschutz
Startseite
Weblog
Themen
Lexikon
Akteure
Literatur
Über HaushaltsSteuerung.de
  Lexikon
  » Fachbegriffe von A bis Z
HaushaltsSteuerung.de » Lexikon » A » Anfangsbilanz

Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z


Anfangsbilanz

Die Anfangsbilanz (auch: Eröffnungsbilanz) ist die zu Beginn einer jeden neuen Rechnungsperiode zu erstellende Bilanz. Nach dem Grundsatz der Bilanzidentität ist die Anfangsbilanz identisch mit der Schlussbilanz des Vorjahres.

Aufbau und Gliederung der Anfangsbilanz erfolgen analog zur Schlussbilanz. Die Schlussbilanz wird im Rahmen des Jahresabschlusses (Kernverwaltung) bzw. im Rahmen des Gesamtabschlusses (Konzern Gebietskörperschaft) veröffentlicht. Die Anfangsbilanz wird demgegenüber i.d.R. nicht explizit veröffentlicht, da sie ohnehin identisch mit der Schlussbilanz ist und damit keine zusätzlichen Informationen enthält. Einzige Ausnahme ist im Kontext der Doppik-Einführung die zum allersten Mal erstellte Anfangsbilanz (i.d.R. als "Eröffnungsbilanz" bezeichnet), welcher keine Schlussbilanz vorausgeht und daher regelmäßig veröffentlicht wird.

Beispiel für die Gliederung einer (Anfangs-)Bilanz:

Anfangsbilanz

Siehe hierzu auch:
- Linksammlung zu Eröffnungsbilanzen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu doppischen Gesamt-/Konzernabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger