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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Steuerkraft, gemeindliche

Die gemeindliche Steuerkraft ist eine Kenngröße zur Beurteilung der finanziellen Potenz einer Stadt/Gemeinde. Sie wird z.B. in finanzstatistischen Analysen genutzt, um Zeitvergleiche auf Grundlage konstanter (fiktiver) Realsteuerhebesätze durchzuführen. Die gemeindliche Steuerkraft errechnet sich, indem zur Realsteuerkraft einer Stadt/Gemeinde (oder einer Gruppe von Städten und Gemeinden) der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer hinzugerechnet werden und die Gewerbesteuerumlage in Abzug gebracht wird.

Siehe auch:
- Blog-Einträge zum Thema "Steuern"
- Steueruhr zu den Steuereinnahmen Deutschlands
- Steuer-Datenbank der kreisfreien Städte in Deutschland
- Linksammlung zum Abgabenrecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Zitate zum Thema "Steuern | Abgaben"
- Aufsätze zum Thema "Steuern"

Blog-Einträge zum Thema:
- Realsteuerkraft, Realsteueraufbringungskraft, Steuerkraft und Steuereinnahmekraft im Zeit- und
  Ländervergleich (Blog-Eintrag vom 11.8.2015)



©  Andreas Burth, Marc Gnädinger