Unter dem Gemeindeanteil an der
Einkommensteuer
(auch: Einkommensteueranteil)
wird derjenige Anteil am Einkommensteueraufkommen verstanden,
der den Städten und Gemeinden (inkl. Stadtstaaten) zusteht.
Derzeit erhalten die Städte und Gemeinden 15% des Aufkommens an der
Lohn- und veranlagten
Einkommensteuer sowie 12% des Aufkommens aus der
Abgeltungsteuer im jeweiligen
Bundesland. Der Rest des Aufkommens fließt jeweils hälftig Bund und Ländern zu.