Unter dem Gemeindeanteil an der
Umsatzsteuer
(auch kurz: Umsatzsteueranteil)
wird der Anteil am Aufkommen der
Steuern vom Umsatz (Umsatzsteuer und
Einfuhrumsatzsteuer) verstanden,
der den Städten und Gemeinden (inkl. Stadtstaaten) zusteht.
Die Städte und Gemeinden erhalten einen Anteil von rund zwei Prozent des Umsatzsteueraufkommens.
Der Rest fließt anteilig dem Bund (etwa 53 Prozent) und den Ländern (ca. 45 Prozent) zu.