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Streuung der Netto-Steuereinnahmen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Deutschland nach Steuerarten
Streuung der Netto-Steuereinnahmen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Deutschland nach Steuerarten
16. August 2015 |
Autor: Andreas Burth
Über ihre Steuereinnahmen finanzieren die Städte und Gemeinden einen großen Teil ihrer Aufgaben. Die wichtigsten Steuereinnahmearten sind i.d.R. die
Gewerbesteuer (netto, d.h. abzüglich der
Gewerbesteuerumlage), der
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, die
Grundsteuer B und der
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer. Gemeinhin wird unter diesen Steuerarten die Gewerbesteuer als wichtigste Steuer angesehen. Ziel
des vorliegenden Beitrags ist es, differenziert nach Steuerarten zu untersuchen, welche Einnahmevolumina die einzelnen Steuern für
die Städte und Gemeinden generieren und welche Steuerart die wichtigste Einnahmequelle ist. Der Fokus dieses Beitrags liegt dabei auf
den mehr als 11.000 kreisangehörigen Städten und Gemeinden. Abgedeckt wird das Jahr 2013, welches derzeit das aktuellste Jahr ist, aus
dem einzelgemeindliche Daten verfügbar sind.
Der herangezogene Datensatz enthält einzelgemeindliche Daten zu insgesamt 11.050 kreisangehörigen Städten und Gemeinden, die in
der Summe 55.078.382 Einwohner auf sich vereinigen. Alle hier verwendeten Einwohnerzahlen beziehen sich auf den 31.12.2013 und
basieren auf dem Zensus 2011.
Betrachtet wird hier das Jahr 2013. Dies ist das aktuellste Jahr, zu dem derzeit einzelgemeindliche Daten verfügbar sind. Bei
Untersuchungen nur eines Jahres ist generell darauf hinzuweisen, dass sich die Lage in den Jahren davor bzw. danach anders
gestalten kann. Dies gilt in besonderem Maße für die sehr schwankungsanfällige Gewerbesteuer. Dies ist bei der Interpretation
des vorliegenden Datenangebots zu beachten.
Die Netto-Steuereinnahmen bezeichnen im vorliegenden Beitrag die Summe aus dem Istaufkommen der Grundsteuer A, dem Istaufkommen
der Grundsteuer B, den Netto-Einnahmen aus der Gewerbesteuer (d.h. abzüglich Gewerbesteuerumlage) sowie den Einnahmen aus dem
Gemeindeanteil an der Einkommen- und an der Umsatzsteuer. Außen vor bleiben die Einnahmen aus sonstigen Gemeindesteuern (z.B.
Zweitwohnsitzsteuer,
Hundesteuer,
Vergnügungsteuer) und
steuerähnlichen Abgaben (z.B. Spielbankabgabe, Fremdenverkehrsabgabe). Der Grund hierfür ist, dass die hierzu benötigten
einzelgemeindlichen Daten den Betreibern von HaushaltsSteuerung.de zur Zeit nicht zur Verfügung stehen. Im Hinblick auf ihr
Aufkommen handelt es sich bei diesen Steuern aber ohnehin i.d.R. um weniger voluminöse Posten. Ergänzende Informationen zum
Volumen der sonstigen Gemeindesteuern und steuerähnlichen Abgaben können Sie z.B. über den untenstehenden Link abrufen.
Der Beitrag analysiert die tatsächlichen Netto-Steuereinnahmen der Städte und Gemeinden. Entsprechend werden insbesondere bei
den Realsteuern die tatsächlich vor Ort festgesetzten
Hebesätze zugrunde gelegt. Dies unterscheidet die hier dargebotenen
Istzahlen von den fiktiven (statistischen) Kenngrößen
"gemeindliche Steuerkraft" (nutzt feste, seit 1970 unveränderte Realsteuerhebesätze) und
"gemeindliche Steuereinnahmekraft" (nutzt die
gewogenen Durchschnittshebesätze des jeweiligen Jahres). Zusätzliche Erläuterungen zu diesem Thema (inkl. eines umfangreichen
Datenangebots) finden Sie z.B. unter nachfolgendem Link.