Bei der Zweitwohnsitzsteuer (auch: Zweitwohnungsteuer) handelt es sich um eine den Städten und Gemeinden zufließende
direkte Steuer,
die von natürlichen Personen zu entrichten ist, die mit einer Zweitwohnung in der
jeweiligen Stadt/Gemeinde gemeldet sind. Die Höhe der Zweitwohnsitzsteuer richtet sich i.d.R. nach dem
(indexierten) Mietwert. Details sind in der jeweiligen kommunalen Zweitwohnsitzsteuer-Satzung geregelt.
Die Städte und Gemeinden bestimmt selbst, ob sie eine Zweitwohnsitzsteuer erheben. Insbesondere in Universitätsstädten
und deren Umland ist eine Tendenz zur Einführung von Zweitwohnsitzsteuern
auszumachen. Die Zweitwohnsitzsteuer wird zum Teil im
Konkurrenzkampf um Einwohner bewusst eingesetzt. Die Städte und Gemeinden erhoffen sich durch den Einsatz der
Zweitwohnsitzsteuer, dass zugezogene Studenten - die bis dahin nur mit ihrem Zweitwohnsitz
angemeldet sind und ihren Hauptwohnsitz in einer anderen Stadt/Gemeinde haben - aufgrund der
Zweitwohnsitzsteuer ihren Erstwohnsitz in die entsprechende Universitätsstadt
verlegen, um so der Zahlung der Zweitwohnsitzsteuer zu entgehen. Dadurch steigt die Zahl gemeldeter
Einwohner, was der Stadt/Gemeinde finanzielle Vorteile bringt, wie beispielsweise bei den
Zuweisungen, welche u.a. von der Einwohnerzahl abhängen.