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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Steuern, direkte

Direkte Steuern sind Steuern, bei denen der Steuerschuldner und der Steuerträger identisch sind. Der Steuerschuldner ist hierbei diejenige (natürliche oder juristische) Person, die die Steuer zu entrichten hat, während der Steuerträger diejenige Person ist, die die Steuer wirtschaftlich zu tragen hat. Bei direkten Steuern kann der Steuerschuldner die zu zahlenden Steuern folglich nicht wirtschaftlich auf andere Personen abwälzen.

Beispiele: Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag.

Gegensatz: indirekte Steuern.

Siehe auch:
- Linksammlung zum Abgabenrecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Zitate zum Thema "Steuern | Abgaben"
- Blog-Einträge zum Thema "Steuern"
- Aufsätze zum Thema "Steuern"
- Steueruhr zu den Steuereinnahmen Deutschlands


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger