Der Begriff der Körperschaftsteuer (KSt) bezeichnet eine besondere Form der Einkommensbesteuerung. Der Körperschaftsteuer
unterliegen juristische Personen (z.B. AG, GmbH), Personenvereinigungen (sofern diese nicht Mitunternehmer im Sinne des
Einkommensteuergesetzes sind) und Vermögensmassen.
Bemessungsgrundlage
der Körperschaftsteuer ist das zu versteuernde Einkommen. Der
Steuersatz liegt bei einheitlich 15 Prozent (zzgl.
Solidaritätszuschlag).
Die Körperschaftsteuer zählt zu den
Gemeinschaftsteuern. Ihr
Steueraufkommen
steht zur einen Hälfte dem Bund und zur anderen Hälfte den Ländern zu. Einen Gemeindeanteil an der Körperschaftsteuer gibt es nicht.
Nach dem Grundsatz des örtlichen Aufkommens steht den einzelnen Ländern im Kontext der Körperschaftsteuer
prinzipiell dasjenige Steueraufkommen zu, das von den Finanzbehörden dieser Länder vereinnahmt worden ist.
Im Rahmen der sog. Zerlegung erfolgt indes eine Korrektur. Durch die Zerlegung im Kontext der Körperschaftsteuer
wird das Steueraufkommen auf alle Länder verteilt, in denen die betreffenden Unternehmen Betriebsstätten haben.