Der Steuerträger ist dasjenige Wirtschaftssubjekt, das die Belastung der
Besteuerung wirtschaftlich (tatsächlich) zu tragen hat.
Dasjenige Wirtschaftssubjekt, das aus Sicht des Steuergesetzgebers der Steuerträger sein soll heißt
Steuerdestinatar. Bedingt durch Überwälzungsprozesse sind der Steuerdestinatar und der (tatsächliche) Steuerträger
jedoch nicht notwendigerweise identisch.