Der Steuerdestinatar ist dasjenige Wirtschaftssubjekt, das der Steuergesetzgeber durch die Erhebung der jeweiligen
Steuer wirtschaftlich belasten will. Im Idealfall sind aus Sicht des Steuergesetzgebers somit Steuerdestinatar und
Steuerträger dasselbe Wirtschaftssubjekt. Aufgrund von Überwälzungsprozessen etc. kommt es in der Praxis indes häufiger
vor, dass Steuerdestinatar und Steuerträger nicht identisch sind.