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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Gemeindesteuern

Als Gemeindesteuern werden diejenigen Steuern bezeichnet, deren Steueraufkommen den Gemeinden (bzw. in Einzelfällen den Gemeindeverbänden, wie z.B. den Landkreisen) zufließt. Unter die Gemeinden fallen hier auch die Stadtstaaten (Berlin, Bremen/Bremerhaven, Hamburg).

Zu den Gemeindesteuern zählen:
- Grundsteuer A/B
- Gewerbesteuer
- Getränkesteuer
- Zweitwohnungsteuer
- Hundesteuer
- Vergnügungsteuer
- Jagd- und Fischereisteuer
- Pferdesteuer
- Schankerlaubnissteuer
- Verpackungsteuer
- Sonstige Gemeindesteuern

Im Kontext der Gewerbesteuer ist darauf hinzuweisen, dass diese aufgrund der an Bund und Länder abzuführenden Gewerbesteuerumlage manchmal auch als heimliche Gemeinschaftsteuer bezeichnet und in diesem Sinne teilweise nicht mehr zu den Gemeindesteuern gezählt wird.

Die gesetzlichen Rahmenvorgaben zur Erhebung der Gemeindesteuern werden v.a. durch die Abgabenordnung (AO) sowie die Kommunalabgabengesetze der Länder gesteckt. Die Festsetzung der Steuersätze sowie die Regelung weiterer Details zur Steuererhebung erfolgt mittels einer kommunalen Satzung.

Siehe hierzu auch:
- Steuer-Datenbank der kreisfreien Städte in Deutschland
- Steueruhr Deutschlands
- Linksammlung zum Abgabenrecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Blog-Einträge zum Thema "Steuern"
- Aufsätze zum Thema "Steuern"
- Linksammlung zu kommunalen Satzungen (z.B. Jagdsteuer, Zweitwohnungsteuer)
- Zitate zum Thema "Steuern | Abgaben"


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©  Andreas Burth, Marc Gnädinger