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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Pferdesteuer

Die Pferdesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer auf das Halten und das entgeltliche Benutzen von Pferden durch natürliche Personen. Die Pferdesteuer bemisst sich nach der Anzahl der gehaltenen Pferde. Weitere Details regelt die jeweilige kommunale Pferdesteuer-Satzung.

Die erste Gemeinde in Deutschland, die eine Pferdesteuer eingeführt hat, war zum 1.1.2013 die Stadt Bad Sooden-Allendorf in Hessen. Zum 1.1.2014 werden ferner die Gemeinde Kirchheim und die Gemeinde Schlangenbad (beide Hessen) ebenfalls eine Pferdesteuer einführen.

Die Pferdesteuer ist abzugrenzen von der Reitabgabe.

Siehe auch:
- Linksammlung zu kommunalen Pferdesteuer-Satzungen
- Steueruhr Deutschlands
- Linksammlung zum Abgabenrecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Aufsätze zum Thema "Steuern"
- Blog-Einträge zum Thema "Steuern"
- Zitate zum Thema "Steuern | Abgaben"

Blog-Einträge zum Thema:
- Kommunale Pferdesteuer ist zulässig (Blog-Eintrag vom 23.12.2014)
- Bad Sooden-Allendorf führt Pferdesteuer ein (Blog-Eintrag vom 26.6.2013)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger