Die
Gewerbesteuer ist eine
Gemeindesteuer. Gleichwohl hat die deutsche Gewerbesteuer den Charakter einer heimlichen
Gemeinschaftsteuer.
Der Zusatz "heimlich" ist deshalb angebracht, weil das
Steueraufkommen nur partiell den Gemeinden und damit der kommunalen Ebene zugutekommt. Ein bedeutender Teil wird via
Gewerbesteuerumlage an die Staatsebene (d.h. Bund und Länder) abgeführt.
Es handelt sich bei der Gewerbesteuer regelmäßig (in einzelnen Gemeinden kann z.B. die quantitative Bedeutung des
Einkommensteueranteils höher sein; bei der
Einkommensteuer handelt es sich nicht um eine eigene, originäre und mit
Hebesatzrecht oder Zuschlagsrecht ausgestattete Kommunalsteuer) um die aufkommensstärkste Kommunalsteuer. Allerdings
werden Bund und Länder über die Gewerbesteuerumlage in merklichem Umfang an der Gewerbesteuer bzw. an dem Aufkommen
beteiligt. Daher kommt das Aufkommen aus dieser Steuer auch ihnen zugute (Charaktereigenschaften der Gemeinschaftsteuer).
Bei den Gemeinden verbleibt lediglich ein Nettoaufkommen (Bruttoaufkommen abzüglich der Gewerbesteuerumlage).