Die Jagd- und Fischereisteuer ist eine in einigen Bundesländern von den Kommunen (v.a. von den Landkreisen und den kreisfreien Städten) erhobene
Steuer.
Grundlage für die Bemessung der Steuerlast ist im Falle der Jagdsteuer der Jahresjagdwert oder
bei Verpachtung die vom Pächter zu zahlende Pacht. Im Falle der Fischereisteuer stellt die Anzahl der Fischereibezirke
die Grundlage für die Steuererhebung dar. Details regelt die jeweilige kommunale Satzung.
Die Jagd- und Fischereisteuer gehört zu den Bagatellsteuern.