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Steuereinnahmen der Landkreise in Deutschland
Steuereinnahmen der Landkreise in Deutschland
15. Oktober 2015 |
Autor: Andreas Burth
Die Landkreise in Deutschland finanzieren sich v.a. über Zuweisungen und Umlagen (z.B.
Schlüsselzuweisungen,
Kreisumlage).
Steuereinnahmen fallen auf kommunaler Ebene primär in den Städten und Gemeinden an. Gleichwohl haben auch
die Landkreise in geringerem Ausmaß Einnahmen aus Steuern. Der vorliegende Beitrag stellt für die Jahre 2012 bis 2014 die
(Netto-)Steuereinnahmen der Landkreise der Flächenländer im Ländervergleich dar.
Landkreise gibt es in allen 13 Flächenländern. In neun dieser 13 Länder berichten zumindest einzelne Landkreise Steuereinnahmen
an die Statistischen Ämter. In den vier anderen Flächenländern (Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen)
hat demgegenüber kein einziger Landkreis Steuereinnahmen zu verzeichnen.
In den meisten Fällen handelt es sich bei den Steuereinnahmen der Landkreise nur um Einnahmen aus der
Jagd-/Fischereisteuer. Es
gibt allerdings einzelne Ausnahmen. So berichten nach telefonischer Auskunft des Hessischen Statistischen Landesamtes zwei Landkreise
in Hessen Einnahmen aus der
Vergnügungsteuer.
Zudem hat ein hessischer Landkreis Einnahmen aus sonstigen
örtlichen Steuern.
Eine weitere Besonderheit findet sich in Bayern. Grund ist nach telefonischer Auskunft des Bayerischen Landesamtes für Statistik,
dass die gemeindefreien Gebiete Bayerns den Landkreisen zugeordnet sind. Einzelne bayerische Landkreise erzielen hierüber
Einnahmen aus der
Grundsteuer A/B und aus der
Gewerbesteuer.
Im Jahr 2014 lagen die Grundsteuer-A-Einnahmen der Landkreise in Bayern bei
901.000 Euro. Aus der Grundsteuer B wurden Einnahmen in Höhe von 45.000 Euro erzielt. Die Netto-Gewerbesteuereinnahmen der bayerischen
Landkreise (d.h. nach Abzug der Gewerbesteuerumlage)
kommen auf ein Niveau von 176.000 Euro. Andere Steuern, wie z.B. die Jagd-/Fischereisteuer, werden in Bayern auf Kreisebene nicht erhoben.
Sehr auffällig sind in den Jahren 2013 und 2014 die hohen negativen Werte in Nordrhein-Westfalen. Grund sind Sondereffekte im
Zusammenhang mit der Neugestaltung der Einheitslastenabrechnung in Nordrhein-Westfalen. Für weitere Informationen zu den Auswirkungen
der Neugestaltung der Einheitslastenabrechnung sei auf die Seiten 11 und 12 im nachfolgend verlinkten Qualitätsbericht zur
Steuerhaushalt-Statistik verweisen.
Die Statistik fungierte in diesem Beitrag als Datenquelle für die Steuereinnahmen der Landkreise.
» Qualitätsbericht zur Statistik über den Steuerhaushalt
Hrsg.: Statistisches Bundesamt
Folge der Neugestaltung der Einheitslastenabrechnung ist, dass die nordrhein-westfälischen Werte für 2013 und 2014 im Zeit- und Ländervergleich
schwer zu interpretieren sind, da die verwendete Statistik des Statistischen Bundesamtes keine separaten Werte für die Jagd-/Fischereisteuer berichtet.
Es ist jedoch zu vermuten, dass die nordrhein-westfälischen Kreissteuereinnahmen unter Ausblendung der Sondereffekte in den Jahren 2013 und 2014 ohnehin
im vernachlässigbaren Bereich lagen (sofern keine höheren Nachzahlungen etc. anfielen). Hintergrund ist, dass Nordrhein-Westfalen zum 1.1.2013 die Jagdsteuer per Gesetz abgeschafft hat.
» Gesetz zur Abschaffung der Jagdsteuer vom 30. Juni 2009
Hrsg.: Ministerium für Inneres und Kommunales Nordrhein-Westfalen
Eine weitere interessante Beobachtung betrifft Brandenburg. In Brandenburg untersagt § 3 Abs. 1 S. 2 Kommunalabgabengesetz
die Erhebung der Jagdsteuer - dennoch verzeichnen die Landkreise (noch) kassenmäßige Einnahmen aus der Jagd-/Fischereisteuer.
Ein denkbarer Grund könnte die vom Landesrecht nicht explizit ausgeschlossene Fischereisteuer sein.
» Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg (KAG)
Hrsg.: Landesregierung Brandenburg
Aufgrund der hohen negativen Werte für Nordrhein-Westfalen gestaltet es sich schwierig, für die Jahre 2013 und 2014 die Höhe der gesamten
Netto-Steuereinnahmen aller Landkreise in Deutschland eindeutig und aussagekräftig zu beziffern. Ohne Nordrhein-Westfalen liegen sie 2014 in den übrigen zwölf Flächenländern
bei 11,4 Mio. Euro bzw. 0,26 Euro je Einwohner. Das höchste Pro-Kopf-Niveau der Flächenländer (ohne Nordrhein-Westfalen) hat 2014 die
Kreisebene in Rheinland-Pfalz mit 1,44 Euro je Einwohner. Bei den Pro-Kopf-Berechnungen sind stets die Einwohnerzahlen zum 30.6.2014 auf Basis des Zensus 2011
zugrundegelegt worden (jeweils Einwohner des Landes abzüglich der Einwohner der kreisfreien Städte). Die Einwohnerdaten sind der
Statistik über den Realsteuervergleich 2014 entnommen worden.
Insgesamt ist festzustellen, dass das Gesamtvolumen der Einnahmen aus Kreissteuern in Deutschland als sehr gering
einzustufen ist. Im Regelfall sind die Steuern für die Landkreise eine Einnahmequelle von
nachrangiger Bedeutung.
Eine Linksammlung zu Jagdsteuersatzungen in Deutschland finden Sie z.B. auf folgender Seite.
» Kommunale Jagdsteuer-Satzungen
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
Der vorliegende Beitrag betrachtet nur die Steuereinnahmen der Landkreise. Außen vor bleiben die kreisfreien Städte und die kreisangehörigen
Städte und Gemeinden. Detailanalysen zu den Steuereinnahmen der Städte und Gemeinden sind z.B. unter folgenden Links verfügbar.
» Blog-Einträge zum Thema "Steuern"
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
» Steuer-Datenbank der kreisfreien Städte in Deutschland
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
» Steueruhr zu den Steuereinnahmen Deutschlands
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
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