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HaushaltsSteuerung.de » Weblog » Steuereinnahmen der Landkreise in Deutschland

Steuereinnahmen der Landkreise in Deutschland
15. Oktober 2015  |  Autor: Andreas Burth



Die Landkreise in Deutschland finanzieren sich v.a. über Zuweisungen und Umlagen (z.B. Schlüsselzuweisungen, Kreisumlage). Steuereinnahmen fallen auf kommunaler Ebene primär in den Städten und Gemeinden an. Gleichwohl haben auch die Landkreise in geringerem Ausmaß Einnahmen aus Steuern. Der vorliegende Beitrag stellt für die Jahre 2012 bis 2014 die (Netto-)Steuereinnahmen der Landkreise der Flächenländer im Ländervergleich dar.

Landkreise gibt es in allen 13 Flächenländern. In neun dieser 13 Länder berichten zumindest einzelne Landkreise Steuereinnahmen an die Statistischen Ämter. In den vier anderen Flächenländern (Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen) hat demgegenüber kein einziger Landkreis Steuereinnahmen zu verzeichnen.

In den meisten Fällen handelt es sich bei den Steuereinnahmen der Landkreise nur um Einnahmen aus der Jagd-/Fischereisteuer. Es gibt allerdings einzelne Ausnahmen. So berichten nach telefonischer Auskunft des Hessischen Statistischen Landesamtes zwei Landkreise in Hessen Einnahmen aus der Vergnügungsteuer. Zudem hat ein hessischer Landkreis Einnahmen aus sonstigen örtlichen Steuern.

Eine weitere Besonderheit findet sich in Bayern. Grund ist nach telefonischer Auskunft des Bayerischen Landesamtes für Statistik, dass die gemeindefreien Gebiete Bayerns den Landkreisen zugeordnet sind. Einzelne bayerische Landkreise erzielen hierüber Einnahmen aus der Grundsteuer A/B und aus der Gewerbesteuer. Im Jahr 2014 lagen die Grundsteuer-A-Einnahmen der Landkreise in Bayern bei 901.000 Euro. Aus der Grundsteuer B wurden Einnahmen in Höhe von 45.000 Euro erzielt. Die Netto-Gewerbesteuereinnahmen der bayerischen Landkreise (d.h. nach Abzug der Gewerbesteuerumlage) kommen auf ein Niveau von 176.000 Euro. Andere Steuern, wie z.B. die Jagd-/Fischereisteuer, werden in Bayern auf Kreisebene nicht erhoben.

Sehr auffällig sind in den Jahren 2013 und 2014 die hohen negativen Werte in Nordrhein-Westfalen. Grund sind Sondereffekte im Zusammenhang mit der Neugestaltung der Einheitslastenabrechnung in Nordrhein-Westfalen. Für weitere Informationen zu den Auswirkungen der Neugestaltung der Einheitslastenabrechnung sei auf die Seiten 11 und 12 im nachfolgend verlinkten Qualitätsbericht zur Steuerhaushalt-Statistik verweisen. Die Statistik fungierte in diesem Beitrag als Datenquelle für die Steuereinnahmen der Landkreise.

» Qualitätsbericht zur Statistik über den Steuerhaushalt
    Hrsg.: Statistisches Bundesamt

Folge der Neugestaltung der Einheitslastenabrechnung ist, dass die nordrhein-westfälischen Werte für 2013 und 2014 im Zeit- und Ländervergleich schwer zu interpretieren sind, da die verwendete Statistik des Statistischen Bundesamtes keine separaten Werte für die Jagd-/Fischereisteuer berichtet. Es ist jedoch zu vermuten, dass die nordrhein-westfälischen Kreissteuereinnahmen unter Ausblendung der Sondereffekte in den Jahren 2013 und 2014 ohnehin im vernachlässigbaren Bereich lagen (sofern keine höheren Nachzahlungen etc. anfielen). Hintergrund ist, dass Nordrhein-Westfalen zum 1.1.2013 die Jagdsteuer per Gesetz abgeschafft hat.

» Gesetz zur Abschaffung der Jagdsteuer vom 30. Juni 2009
    Hrsg.: Ministerium für Inneres und Kommunales Nordrhein-Westfalen

Eine weitere interessante Beobachtung betrifft Brandenburg. In Brandenburg untersagt § 3 Abs. 1 S. 2 Kommunalabgabengesetz die Erhebung der Jagdsteuer - dennoch verzeichnen die Landkreise (noch) kassenmäßige Einnahmen aus der Jagd-/Fischereisteuer. Ein denkbarer Grund könnte die vom Landesrecht nicht explizit ausgeschlossene Fischereisteuer sein.

» Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg (KAG)
    Hrsg.: Landesregierung Brandenburg

Aufgrund der hohen negativen Werte für Nordrhein-Westfalen gestaltet es sich schwierig, für die Jahre 2013 und 2014 die Höhe der gesamten Netto-Steuereinnahmen aller Landkreise in Deutschland eindeutig und aussagekräftig zu beziffern. Ohne Nordrhein-Westfalen liegen sie 2014 in den übrigen zwölf Flächenländern bei 11,4 Mio. Euro bzw. 0,26 Euro je Einwohner. Das höchste Pro-Kopf-Niveau der Flächenländer (ohne Nordrhein-Westfalen) hat 2014 die Kreisebene in Rheinland-Pfalz mit 1,44 Euro je Einwohner. Bei den Pro-Kopf-Berechnungen sind stets die Einwohnerzahlen zum 30.6.2014 auf Basis des Zensus 2011 zugrundegelegt worden (jeweils Einwohner des Landes abzüglich der Einwohner der kreisfreien Städte). Die Einwohnerdaten sind der Statistik über den Realsteuervergleich 2014 entnommen worden.

Insgesamt ist festzustellen, dass das Gesamtvolumen der Einnahmen aus Kreissteuern in Deutschland als sehr gering einzustufen ist. Im Regelfall sind die Steuern für die Landkreise eine Einnahmequelle von nachrangiger Bedeutung.

Ländervergleich zu den Steuereinnahmen der Landkreise in Deutschland in den Jahren 2012 bis 2014

Eine Linksammlung zu Jagdsteuersatzungen in Deutschland finden Sie z.B. auf folgender Seite.

» Kommunale Jagdsteuer-Satzungen
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

Der vorliegende Beitrag betrachtet nur die Steuereinnahmen der Landkreise. Außen vor bleiben die kreisfreien Städte und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Detailanalysen zu den Steuereinnahmen der Städte und Gemeinden sind z.B. unter folgenden Links verfügbar.

» Blog-Einträge zum Thema "Steuern"
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

» Steuer-Datenbank der kreisfreien Städte in Deutschland
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

» Steueruhr zu den Steuereinnahmen Deutschlands
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de





©  Andreas Burth, Marc Gnädinger