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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Steuern, örtliche

Örtliche Steuern sind Steuern, deren Anknüpfungspunkt örtliche Vorgänge und Tatbestände sind. Kommunen können per Satzung bestimmen, ob und in welcher Höhe die Steuer erhoben wird.

Beispiele für örtliche Steuern: Hundesteuer, Zweitwohnungsteuer, Getränkesteuer, Schankerlaubnissteuer.

Siehe auch:
- Linksammlung zu kommunalen Satzungen (z.B. Jagdsteuer, Zweitwohnungsteuer)
- Linksammlung zum Abgabenrecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Zitate zum Thema "Steuern | Abgaben"
- Steueruhr Deutschlands
- Aufsätze zum Thema "Steuern"
- Blog-Einträge zum Thema "Steuern"

Blog-Einträge zum Thema:
- Vierteljährliche Entwicklung der Bagatellsteuern und steuerähnlichen Abgaben (Blog-Eintrag vom
  11.3.2017)

- Steuersätze der Hundesteuer in den Städten ab 50.000 Einwohnern (Blog-Eintrag vom 16.10.2016)
- Einnahmen aus der Zweitwohnsitzsteuer im Zeit- und Ländervergleich (Blog-Eintrag vom 3.5.2016)
- Aufkommen der Hundesteuer im Zeit- und Ländervergleich (Blog-Eintrag vom 3.5.2016)
- Einnahmen aus der Vergnügungssteuer im Zeit- und Ländervergleich (Blog-Eintrag vom 3.5.2016)
- Bagatellsteuern und steuerähnliche Einnahmen der Kommunen der Flächenländer 2013 im
  Ländervergleich (Blog-Eintrag vom 24.11.2014)

- Kommunale Bagatellsteuern 2010 im länderübergreifenden Detailblick (Blog-Eintrag vom 17.6.2011)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger