Bundesergänzungszuweisungen (BEZ) sind Finanztransfers des Bundes an leistungsschwache Länder zur Deckung des
Finanzbedarfs dieser Länder. Die Bundesergänzungszuweisungen stellen die vierte Stufe im
Länderfinanzausgleich
dar. Bundesergänzungszuweisungen sind nicht
zweckgebunden.
Das Gesamtvolumen der Bundesergänzungszuweisungen belief sich 2013 auf rund 10,96 Mrd. Euro (vorläufiges Ergebnis).