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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Bundesergänzungszuweisungen (BEZ)

Bundesergänzungszuweisungen (BEZ) sind Finanztransfers des Bundes an leistungsschwache Länder zur Deckung des Finanzbedarfs dieser Länder. Die Bundesergänzungszuweisungen stellen die vierte Stufe im Länderfinanzausgleich dar. Bundesergänzungszuweisungen sind nicht zweckgebunden. Das Gesamtvolumen der Bundesergänzungszuweisungen belief sich 2013 auf rund 10,96 Mrd. Euro (vorläufiges Ergebnis).

Man unterscheidet zwischen zwei Arten der Bundesergänzungszuweisungen:
- allgemeine Bundesergänzungszuweisungen
- Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen

Siehe hierzu auch:
- Datenangebot zum Bund-Länder-Finanzausgleich in Deutschland
- Linksammlung zu den Finanzausgleichsgesetzen in Deutschland
- Linksammlung zu den Abrechnungen des Länderfinanzausgleichs


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©  Andreas Burth, Marc Gnädinger