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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Bundesergänzungszuweisungen, allgemeine

Die allgemeinen Bundesergänzungszuweisungen sind eine Form der Bundesergänzungszuweisungen im Kontext der vierten Stufe des Länderfinanzausgleichs. Sie werden vom Bund an leistungsschwache Länder zur Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs dieser Länder gewährt. Allgemeine Bundesergänzungszuweisungen unterliegen keiner Zweckbindung.

Die allgemeinen Bundesergänzungszuweisungen dienen dazu, die nach dem Länderfinanzausgleich im engeren Sinne verbleibenden Finanzkraftunterschiede bei leistungsschwachen Bundesländern weiter zu reduzieren. Allgemeine Bundesergänzungszuweisungen werden all denjenigen Bundesländern zugeteilt, deren Pro-Kopf-Finanzkraft nach dem Länderfinanzausgleich im engeren Sinne unter 99,5% des Durchschnitts liegt. Die Differenz zu 99,5% wird im Umfang von 77,5% durch die allgemeinen Bundesergänzungszuweisungen ausgeglichen.

Siehe hierzu auch:
- Datenangebot zum Bund-Länder-Finanzausgleich in Deutschland
- Linksammlung zu den Finanzausgleichsgesetzen in Deutschland
- Linksammlung zu den Abrechnungen des Länderfinanzausgleichs


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©  Andreas Burth, Marc Gnädinger