Die allgemeinen Bundesergänzungszuweisungen sind eine Form der
Bundesergänzungszuweisungen im Kontext der vierten Stufe des
Länderfinanzausgleichs. Sie werden
vom Bund an leistungsschwache Länder zur Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs dieser Länder
gewährt. Allgemeine Bundesergänzungszuweisungen unterliegen keiner Zweckbindung.
Die allgemeinen Bundesergänzungszuweisungen dienen dazu, die nach dem Länderfinanzausgleich im engeren Sinne verbleibenden
Finanzkraftunterschiede bei leistungsschwachen Bundesländern weiter zu reduzieren. Allgemeine Bundesergänzungszuweisungen werden
all denjenigen Bundesländern zugeteilt, deren Pro-Kopf-Finanzkraft nach dem Länderfinanzausgleich im engeren Sinne unter 99,5% des
Durchschnitts liegt. Die Differenz zu 99,5% wird im Umfang von 77,5% durch die allgemeinen Bundesergänzungszuweisungen ausgeglichen.