Kassenkredite auf Ebene von Bund und Ländern
26. März 2015 |
Autor: Andreas Burth
Die eigentlich der kurzfristigen Liquiditätssicherung dienenden
Kassenkredite gelten als besonders problembehaftet, da sie für laufende Ausgaben aufgenommen werden, nicht durch Vermögenswerte
gedeckt sind und aufgrund ihrer kurzen Laufzeit einem hohen Zinsänderungsrisiko unterliegen. Die Kassenkreditverschuldung ist
daher in Deutschland regelmäßig Gegenstand öffentlicher Debatten. Bisher beschränkt sich die Kassenkredit-Diskussion jedoch
insbesondere auf die kommunale Ebene. Bislang häufig unberücksichtigt blieben Bund und Länder, die sich dieses Instruments
ebenfalls bedienen können. Der vorliegende Blog-Eintrag untersucht daher Stand und Entwicklung der Kassenkreditverschuldung
auf Ebene von Bund und Ländern.
Als Datengrundlage fungiert die vierteljährlich veröffentlichte
Kassenstatistik des Statistischen Bundesamtes. Nachteil der
Verwendung der Kassenstatistik ist, dass die Kassendaten teilweise noch vorläufigen Charakter haben und demzufolge weniger
valide sind als Daten aus der
Schuldenstatistik. Gleichwohl ermöglicht die Kassenstatistik eine quartalsweise Betrachtung
der Entwicklung des Schuldenstandes. Diese ist gerade vor dem Hintergrund des kurzfristigen, liquiditätssichernden Charakters
der Kassenkredite jedoch von besonderer Relevanz. Eine solche vierteljährliche Analyse soll im vorliegenden Beitrag daher für
den Zeitraum ab dem 1. Quartal 2012 vorgenommen werden. Die aktuellste vorliegende Kassenstatistik berichtet Schuldendaten zum
Stichtag 30.9.2014.
Zu beachten ist, dass die von der Kassenstatistik genutzte Abgrenzung der öffentlichen Verschuldung von der
maximalen Abgrenzung der Schuldenstatistik abweicht. Insbesondere deckt die Kassenstatistik nur
Kernhaushalte und
Extrahaushalte ab. Die Schulden der sonstigen
öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen (sonstige FEUs) finden somit keinen Eingang in die Betrachtung. In
die Kassenkreditbestände der Kassenstatistik einbezogen sind die kurzfristigen Kredite von kaufmännisch buchenden Extrahaushalten.
Bei der Umrechnung absoluter Werte in die Größe "Euro je Einwohner" sind stets die Einwohnerzahlen zum 31.12.2013 zugrunde gelegt
worden (jeweils auf Basis des Zensus 2011).
Bei Beurteilung der vierteljährlichen Entwicklung der Kassenkreditbestände einzelner Körperschaften (hier: der Bund und einzelne
Länder zzgl. deren Extrahaushalte) ist zu beachten, das jeweils nur das Quartalsende betrachtet wird. Gerade vor dem Hintergrund
des kurzfristigen Charakters der Kassenkredite ist insofern jeweils denkbar, dass die Kassenkredite zwischen den Betrachtungszeitpunkten
andere Werte annehmen. Generell gilt allerdings, dass je höher die Bestände sind, desto wahrscheinlicher ist es tendenziell, dass
insbesondere eine vollständige Reduktion zwischen den Betrachtungszeitpunkten nicht erfolgt.
Der Berichtskreis der vierteljährlichen Kassenergebnisse des öffentlichen Gesamthaushalts wurde ab dem 1. Vierteljahr 2014 um
Zweckverbände und rechtlich selbstständige Organisationen ohne Erwerbszweck für Wissenschaft, Forschung und Entwicklung (F&E-Einheiten),
die nach den Kriterien des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) 2010 dem Sektor Staat zuzurechnen sind,
erweitert. Diese methodische Überarbeitung führt allerdings zu Einschränkungen in der zeitlichen Vergleichbarkeit. Bitte beachten
Sie diese Limitation bei der Interpretation der Daten.