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HaushaltsSteuerung.de » Weblog » Stand und Entwicklung der kommunalen Kassenkredite

Stand und Entwicklung der kommunalen Kassenkredite
25. März 2015  |  Autor: Andreas Burth



Bei Diskussionen zu den kommunalen Finanzen sind die Kassenkredite ein typischer Indikator zur Beurteilung der Finanzlage. Hintergrund ist, dass dauerhaft hohe Kassenkreditbestände als klassisches Krisenphänomen gelten. Die eigentlich der kurzfristigen Liquiditätssicherung dienenden Kassenkredite werden als besonders problembehaftet eingestuft, da sie für laufende Ausgaben aufgenommen werden, nicht durch Vermögenswerte gedeckt sind und aufgrund ihrer kurzen Laufzeit einem hohen Zinsänderungsrisiko unterliegen. Der vorliegende Blog-Eintrag untersucht den Stand und die Entwicklung der Kassenkreditschulden der Kommunen der 13 Flächenländer.

Überblick:
- Methodische Anmerkungen
- Kassenkredite nach Ebenen: Bund, Länder und Kommunen
- Kommunale Kassenkredite zum 30.9.2014 im Ländervergleich
- Kassenkreditentwicklung in der Gesamtheit der Kommunen der Flächenländer
- Kommunale Kassenkreditentwicklung nach Ländern
- Weitere Informationen



Methodische Anmerkungen

Als Datengrundlage fungiert die vierteljährlich veröffentlichte
Kassenstatistik des Statistischen Bundesamtes. Nachteil der Verwendung der Kassenstatistik ist, dass die Kassendaten teilweise noch vorläufigen Charakter haben und demzufolge weniger valide sind als Daten aus der Schuldenstatistik. Gleichwohl ermöglicht die Kassenstatistik eine quartalsweise Betrachtung der Entwicklung des Schuldenstandes. Diese ist gerade vor dem Hintergrund des kurzfristigen, liquiditätssichernden Charakters der Kassenkredite jedoch von besonderer Relevanz. Eine solche vierteljährliche Analyse soll im vorliegenden Beitrag daher für den Zeitraum ab dem 1. Quartal 2012 vorgenommen werden. Die aktuellste vorliegende Kassenstatistik berichtet Schuldendaten zum Stichtag 30.9.2014.

Zu beachten ist, dass die von der Kassenstatistik genutzte Abgrenzung der öffentlichen Verschuldung von der maximalen Abgrenzung der Schuldenstatistik abweicht. Insbesondere deckt die Kassenstatistik nur Kernhaushalte und Extrahaushalte ab. Die Schulden der sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen (sonstige FEUs) finden somit keinen Eingang in die Betrachtung. Gerade auf kommunaler Ebene sind diese sonstigen FEUs für einen merklichen Teil der kommunalen Aufgabenwahrnehmung verantwortlich (z.B. sonstige FEUs in den Bereichen Wasser, Abwasser, Abfall, ÖPNV, Krankenhäuser). In die Kassenkreditbestände der Kassenstatistik einbezogen sind die kurzfristigen Kredite von kaufmännisch buchenden Extrahaushalten.

Bei der Umrechnung absoluter Werte in die Größe "Euro je Einwohner" sind stets die Einwohnerzahlen zum 31.12.2013 zugrunde gelegt worden (jeweils auf Basis des Zensus 2011).

Wichtig ist der Hinweis, dass der Berichtskreis der vierteljährlichen Kassenergebnisse des öffentlichen Gesamthaushalts ab dem 1. Vierteljahr 2014 um Zweckverbände und rechtlich selbstständige Organisationen ohne Erwerbszweck für Wissenschaft, Forschung und Entwicklung (F&E-Einheiten), die nach den Kriterien des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) 2010 dem Sektor Staat zuzurechnen sind, erweitert wurde. Diese methodische Überarbeitung führt zu Einschränkungen in der zeitlichen Vergleichbarkeit. Bitte beachten Sie diese Limitation bei der Interpretation der Daten.



Kassenkredite nach Ebenen: Bund, Länder und Kommunen

Kassenkredite sind ein Thema, das v.a. im Hinblick auf die kommunale Ebene diskutiert wird. Nichtsdestotrotz sind Kassenkredite kein kommunales "Privileg". Auch Bund und Länder können sich dieses Instruments bedienen. Insofern scheint es angebracht, zum Einstieg zunächst einen Vergleich der einzelnen Ebenen vorzunehmen. Im Falle der Landesebene wird zwischen Stadtstaaten und Flächenländern unterschieden, da sich beide hinsichtlich ihres Aufgabenportfolios erheblich unterschieden. So nehmen Stadtstaaten neben originären Landesaufgaben auch das komplette kommunale Aufgabenportfolio wahr.

Aus Abbildung 1 wird ersichtlich, dass Kassenkredite bei den Kommunen der Flächenländer am häufigsten anzutreffen sind (49,75% des Gesamtbestands an Kassenkrediten). In ihrer Gesamtheit haben Bund und Länder zum 30.9.2014 allerdings ähnlich hohe Bestände an Kassenkrediten. Die Kassenkreditbestände von Bund, Ländern und Kommunen liegen zum 30.9.2014 bei insgesamt 101,4 Mrd. Euro. Die Pro-Kopf-Kassenkreditbestände erreichen für die einzelnen Ebenen folgende Niveaus: Bund 253,57 Euro je Einwohner, Stadtstaaten 340,94 Euro je Einwohner, Flächenländer 380,19 Euro je Einwohner und Kommunen der Flächenländer 673,11 Euro je Einwohner. Auf einen in einem Flächenland wohnenden Bürger entfallen damit durchschnittlich Kassenkredite in Höhe von 1.306,87 Euro je Einwohner. Bei den Stadtstaaten sind es durchschnittlich 594,51 Euro je Einwohner.

Kassenkreditbestände der Kern- und Extrahaushalte von Bund, Flächenländern, Stadtstaaten und Kommunen zum 30.9.2014

Nachtrag vom 26.3.2015: Eine tiefergehende Analyse der Kassenkredite auf Ebene von Bund und Ländern können Sie unter folgendem Link abrufen.

» Kassenkredite auf Ebene von Bund und Ländern, Blog-Eintrag vom 26. März 2015
    Autor: Andreas Burth



Kommunale Kassenkredite zum 30.9.2014 im Ländervergleich

Im Ländervergleich zeigt sich zum 30.9.2014, dass das bekannte Kassenkreditkrisenquartett aus dem Saarland sowie den Ländern Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Hessen weiterhin das kommunale Kassenkredit-Ranking anführt. "Spitzenreiter" ist das Saarland mit 2.108,87 Euro je Einwohner. In den Ländern Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen sind kommunale Kassenkredite demgegenüber ein seltener anzutreffendes Phänomen. Auch die Kommunen in Thüringen liegen bei den Kassenkreditbeständen noch unter 100 Euro je Einwohner.

Kassenkreditbestände der kommunalen Kern- und Extrahaushalte zum 30.9.2014 im Ländervergleich (in Euro je Einwohner)



Kassenkreditentwicklung in der Gesamtheit der Kommunen der Flächenländer

Im Betrachtungszeitraum ist eine leicht steigende Tendenz bei den Kassenkrediten zu beobachten. Zum 30.9.2014 haben die kommunalen Kassenkredite die Marke von 50 Mrd. Euro überschritten.

Vierteljährliche Entwicklung der Kassenkreditbestände der Gesamtheit der kommunalen Kern- und Extrahaushalte (in Mrd. Euro)



Kommunale Kassenkreditentwicklung nach Ländern

In Baden-Württemberg sind Kassenkredite kein kritisches Phänomen. Die Gesamtheit der Kommunen liegt auf einem niedrigen Niveau. Im Zeitablauf bleibt dieses Niveau auch relativ konstant. Unterjährig fallen die Bestände tendenziell, um zu Beginn des neuen Jahres wieder anzusteigen.

Vierteljährliche Entwicklung der Kassenkredit-Bestände der Kern- und Extrahaushalte der Kommunen in Baden-Württemberg (in Mrd. Euro)

Auch die Kommunen in Bayern nutzen eher selten Kassenkredite. Die Höhe der gesamten Kassenkreditbestände fällt binnen eines Kalenderjahres, um zum Beginn des neuen Jahres anzusteigen. Insgesamt bleiben die Kassenkredite auf einem konstanten bis leicht sinkenden Niveau.

Vierteljährliche Entwicklung der Kassenkredit-Bestände der Kern- und Extrahaushalte der Kommunen in Bayern (in Mrd. Euro)

Im Land Brandenburg blieb das Niveau der kommunalen Kassenkredite im Zeitablauf weitgehend gleich. In der Summe liegen bereits substanzielle Kassenkreditbestände vor. Im Vergleich zu anderen Ländern zählt Brandenburg zwar noch zu den Ländern mit unterdurchschnittlich hohen Kassenkrediten. Dennoch sollte eine Reduktion auf das Pro-Kopf-Niveau von Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen angestrebt werden.

Vierteljährliche Entwicklung der Kassenkredit-Bestände der Kern- und Extrahaushalte der Kommunen in Brandenburg (in Mrd. Euro)

Hessen zählt zu den Ländern mit der höchsten Pro-Kopf-Kassenkreditverschuldung. Im Zeitablauf haben sich die Bestände zwar in einzelnen Quartalen reduziert. Nichtsdestotrotz ist das Niveau insgesamt nicht substanziell gesunken. Die (defizitären) hessischen Kommunen stehen daher vor der Aufgabe, ihre Haushalte möglichst schnell zu konsolidieren, um mit dem substanziellen Abbau der Kassenkreditschulden beginnen zu können. Auch die Aufsicht ist hier gefordert, Konsolidierungsmaßnahmen einzufordern.

Vierteljährliche Entwicklung der Kassenkredit-Bestände der Kern- und Extrahaushalte der Kommunen in Hessen (in Mrd. Euro)

Sehr bedenklich ist die Entwicklung in Mecklenburg-Vorpommern. Im Zeitablauf ist eine deutliche Verschlechterung der Lage zu beobachten. Hier sind sowohl die Kommunen als auch die Kommunalaufsicht gefordert, einer Fortsetzung der Entwicklung entschieden entgegenzuwirken.

Nach § 53 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern gilt folgende Kassenkredit-Schuldenbremse:
"Der in der Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit der Gemeinde bedarf einer Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde, soweit dieser zehn Prozent der im Finanzhaushalt veranschlagten laufenden Einzahlungen aus Verwaltungstätigkeit übersteigt."

Der Landesgesetzgeber sollte vor dem Hintergrund des Anstiegs der Kassenkredite in Erwägung ziehen, den Teil "soweit dieser zehn Prozent der im Finanzhaushalt veranschlagten laufenden Einzahlungen aus Verwaltungstätigkeit übersteigt" aus § 53 der Kommunalverfassung zu streichen und eine komplette Genehmigungspflicht einzuführen. Andernfalls besteht die Gefahr eines fortwährenden, schleichenden Anstiegs der kommunalen Kassenkredite in Mecklenburg-Vorpommern. Im Ergebnis könnte Mecklenburg-Vorpommern das Krisenquartett zu einem Krisenquintett ergänzen.

Vierteljährliche Entwicklung der Kassenkredit-Bestände der Kern- und Extrahaushalte der Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern (in Mrd. Euro)

Sehr positiv ist die zeitliche Entwicklung in Niedersachsen. Hier sind die kommunalen Kassenkredite fast jedes Quartal gesunken. Land und Kommunen sollten den eingeschlagenen Weg unbedingt fortführen.

Vierteljährliche Entwicklung der Kassenkredit-Bestände der Kern- und Extrahaushalte der Kommunen in Niedersachsen (in Mrd. Euro)

Für das das Krisenland Nordrhein-Westfalen sind im Zeitablauf keine Verbesserungen zu beobachten. Vielmehr steigen die Kassenkredite tendenziell weiter an. Hier sind entschiedene Gegenmaßnahmen notwendig, um die bisherige Entwicklung umzukehren. Hierbei sind Kommunen, Aufsicht und Landesgesetzgeber gleichermaßen in der Pflicht. Im Falle des Landesgesetzgebers bietet sich z.B. die Einführung einer Genehmigungspflicht für Kassenkredite an.

Vierteljährliche Entwicklung der Kassenkredit-Bestände der Kern- und Extrahaushalte der Kommunen in Nordrhein-Westfalen (in Mrd. Euro)

Im Krisenland Rheinland-Pfalz ist ebenfalls keine Entspannung der Lage festzustellen. Die Bestände an Kassenkrediten haben sich in den letzten Quartalen tendenziell weiter erhöht. In Anbetracht dieser Entwicklung sind Kommunen, Aufsicht und Landesgesetzgeber gefordert, entschiedene Maßnahmen zur Umkehr dieser Entwicklung einzuleiten. Für den Landesgesetzgeber bietet sich beispielsweise die Einführung einer Genehmigungspflicht für Kassenkredite an.

Vierteljährliche Entwicklung der Kassenkredit-Bestände der Kern- und Extrahaushalte der Kommunen in Rheinland-Pfalz (in Mrd. Euro)

Das Saarland ist das Land mit den höchsten Pro-Kopf-Kassenkreditbeständen. In den letzten elf Quartalen haben sich diese Bestände tendenziell weiter erhöht. Analog zu den zuvor genannten Krisenländern steht auch das Saarland vor der Aufgabe, den Trend umzukehren. Kommunen, Aufsicht und Landesgesetzgeber haben gleichermaßen die enormen Versäumnisse der Vergangenheit zu beseitigen. In § 94 Kommunalselbstverwaltungsgesetz hat das Saarland eine der kassenkreditförderndsten Regelungen in Deutschland. Diese Regelung bedarf einer dringenden Überarbeitung in Form der Einführung einer generellen Genehmigungspflicht von Kassenkrediten. Diese Maßnahme wird allerdings kaum ausreichen, um die Lage im Saarland zu entspannen und die Entwicklung umzukehren. Vielmehr bedarf es darüber hinaus wahrscheinlich eines grundsätzlichen Paradigmenwechsels im Bereich der saarländischen Kommunalfinanzen.

Vierteljährliche Entwicklung der Kassenkredit-Bestände der Kern- und Extrahaushalte der Kommunen im Saarland (in Mrd. Euro)

Die sächsischen Kassenkreditbestände sind als gering einzustufen. Im Zeitablauf sind sie (bei unterjährigen Schwankungen) weitgehend konstant auf besagtem niedrigen Niveau geblieben. Eine Ursache der positiven Situation in Sachsen ist, dass die Aufsicht z.B. mit Kassenkreditgenehmigungen vergleichsweise streng verfährt.

Vierteljährliche Entwicklung der Kassenkredit-Bestände der Kern- und Extrahaushalte der Kommunen in Sachsen (in Mrd. Euro)

Sachsen-Anhalt ist eines der Flächenländer, das einen eindeutig negativen Trend ausweist: In der Tendenz sind die Kassenkredite weiter angestiegen. Eine weitere Verschlechterung der Lage könnte dazu führen, dass Sachsen-Anhalt das Krisenquartett zu einem Krisenquintett erweitert. Es gilt daher für Kommunen, Aufsicht und Landesgesetzgeber schnellstmöglich Gegenmaßnahmen zu ergreifen.

In Sachsen-Anhalt gilt nach § 110 Kommunalverfassungsgesetz folgende Kassenkredit-Schuldenbremse:
"Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite bedarf im Rahmen der Haushaltssatzung der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde, wenn er ein Fünftel der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit im Finanzplan übersteigt."

Hier bietet sich die Streichung des Teils "wenn er ein Fünftel der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit im Finanzplan übersteigt" an. Vor dem Hintergrund des stetigen Kassenkreditwachstums kann eine komplette Genehmigungspflicht einen Beitrag zur Umkehr der Entwicklung leisten. Ein weiterer schleichender Anstieg der kommunalen Kassenkredite ist in Sachsen-Anhalt unbedingt zu verhindern.

Vierteljährliche Entwicklung der Kassenkredit-Bestände der Kern- und Extrahaushalte der Kommunen in Sachsen-Anhalt (in Mrd. Euro)

Für Schleswig-Holstein ist kein eindeutiger Trend zu identifizieren. Gleichwohl erscheinen Maßnahmen zur Reduktion der Kassenkreditbestände geboten. Auch im Falle Schleswig-Holsteins bietet sich hier z.B. die Einführung einer Genehmigungspflicht für Kassenkredite an. Neben dem Landesgesetzgeber und der Aufsicht sind aber auch die Kommunen selbst in der Pflicht, die Bestände merklich zurückzuführen.

Vierteljährliche Entwicklung der Kassenkredit-Bestände der Kern- und Extrahaushalte der Kommunen in Schleswig-Holstein (in Mrd. Euro)

Thüringen zählt zu den Ländern, bei denen Kassenkredite im Durchschnitt keine substanziellen Probleme darstellen, wenngleich eine leichte Verschlechterungstendenz zu beobachten ist. Ziel für Thüringen sollte es sein, bei den Kassenkrediten das Niveau von Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen zu erreichen.

Vierteljährliche Entwicklung der Kassenkredit-Bestände der Kern- und Extrahaushalte der Kommunen in Thüringen (in Mrd. Euro)



Weitere Informationen

Ergänzende Informationsangebote zu den kommunalen Finanzen können Sie auf folgenden Seiten abrufen.

» Staatsverschuldung in Deutschland (inkl. Kommunalverschuldung)
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

» Blog-Einträge zum Thema "Finanzierungssaldo"
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

» Blog-Einträge zum Thema "Schuldenfreie Kommunen"
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

» Blog-Einträge zum Thema "Verschuldung & Haushaltskonsolidierung"
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de





©  Andreas Burth, Marc Gnädinger