Die Energiesteuer (EnergieSt) ist eine
Verbrauchsteuer, deren Aufkommen dem Bund zusteht
(Bundessteuer). Gegenstand der Energiesteuer sind als Kraft- oder Heizstoff genutzte Energiearten fossiler Herkunft (z.B. Mineralöl, Erdgas, Flüssiggas)
sowie als Kraft- oder Heizstoff verwendete nachwachsende Energiearten (z.B. Pflanzenöle oder Alkohole). Ebenfalls
der Energiesteuer unterliegen z.B. Braunkohle, Steinkohle und Koks. Die Energiesteuer fällt i.d.R. an, sobald der Kraft- bzw. Heizstoff das Steuerlager
verlässt oder anderweitig in den freien Verkehr überführt wird. Die Verwaltung der Energiesteuer obliegt der
Zollverwaltung.