Bei Zöllen handelt es sich um
öffentlich-rechtliche Abgaben,
die auf Grundlage des Gemeinsamen Zolltarifs der Europäischen Gemeinschaften auf
die Einfuhr von Waren in die Europäische Union (EU) erhoben wird (Einfuhrzölle).
Auf den Handel innerhalb der Europäischen Union werden keinerlei Zölle erhoben (Zollunion).
Neben den zuvor beschriebenen Einfuhrzöllen ist auch die Einführung von Ausfuhrzöllen auf die Ausfuhr von Waren möglich.
Ferner sind grundsätzlich Durchfuhrzölle auf das Passieren einer Zollstelle oder eines Wirtschaftsgebiets denkbar.
Einfuhrzölle stellen gleichwohl den Regelfall dar.
Das Aufkommen der EU-Mitgliedsstaaten aus Zöllen fließt zu 75 Prozent der Europäischen Union zu und ist der
wichtigste Teil der
traditionellen Eigenmittel der Europäischen Union.
Die verbleibenden 25 Prozent des Zollaufkommens stehen als Erhebungskostenpauschale den EU-Mitgliedsstaaten zu.
Zölle hemmen den internationalen Warenaustausch, indem sie selbigen verteuern. Nicht zu verwechseln sind Zölle mit der häufig
gleichzeitig anfallenden
Einfuhrumsatzsteuer.
Abhängig von dem mit den Zöllen verfolgten Zweck kann v.a. differenziert werden zwischen:
- Finanz-/Fiskalzölle: Generierung von Einnahmen für den Staat
- Schutzzölle: Schutz des Heimatmarktes vor Konkurrenz aus dem Ausland
- Anti-Dumping-Zölle: Schutzmaßnahmen gegen subventionierte Importwaren aus Drittländern
- Vergeltungszölle: Reaktion auf von einem anderen Land eingeführte Zölle