Der Begriff Finanzausgleich bezeichnet die Gesamtheit aller Maßnahmen zur
Erreichung einer Angleichung der Finanzkraft von finanzstarken und finanzschwachen
Gebietskörperschaften.
Es wird im Allgemeinen unterschieden zwischen dem vertikalen und dem horizontalen Finanzausgleich.
Der vertikale Finanzausgleich bezeichnet hierbei den Finanzausgleich zwischen Gebietskörperschaften
unterschiedlicher Ebenen (z.B. zwischen Bund und Ländern oder zwischen Land und Kommunen). Demgegenüber beschreibt der Begriff des horizontalen
Finanzausgleichs den Finanzausgleich zwischen Gebietskörperschaften derselben Ebene (z.B. zwischen Ländern oder zwischen Kommunen).