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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Finanzausgleich

Finanzausgleich: horizontal vs. vertikal (Bund, Länder, Kommunen) Der Begriff Finanzausgleich bezeichnet die Gesamtheit aller Maßnahmen zur Erreichung einer Angleichung der Finanzkraft von finanzstarken und finanzschwachen Gebietskörperschaften.

Es wird im Allgemeinen unterschieden zwischen dem vertikalen und dem horizontalen Finanzausgleich. Der vertikale Finanzausgleich bezeichnet hierbei den Finanzausgleich zwischen Gebietskörperschaften unterschiedlicher Ebenen (z.B. zwischen Bund und Ländern oder zwischen Land und Kommunen). Demgegenüber beschreibt der Begriff des horizontalen Finanzausgleichs den Finanzausgleich zwischen Gebietskörperschaften derselben Ebene (z.B. zwischen Ländern oder zwischen Kommunen).

In Deutschland wird differenziert zwischen:
- Kommunaler Finanzausgleich (KFA)
- Länderfinanzausgleich (LFA)

Siehe auch:
- Datenangebot zum Bund-Länder-Finanzausgleich in Deutschland
- Linksammlung zu den Abrechnungen des Länderfinanzausgleichs
- Linksammlung zu den Finanzausgleichsgesetzen in Deutschland
- Aufsätze zum Thema "Kommunaler Finanzausgleich"
- Linksammlung zu Informationsseiten zum Thema "Kommunaler Finanzausgleich"


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©  Andreas Burth, Marc Gnädinger