Unter dem Begriff der Steuerarten versteht man die einzelnen
Steuern, die in ihrer Gesamtheit das Steuersystem eines Staates bilden.
Die Steuerarten des deutschen Steuersystems lassen sich in folgende vier Gruppen untergliedern:
Das Aufkommen der Bundessteuern fließt dem Bund, das Aufkommen der Landessteuern den Ländern und das Aufkommen der Gemeindesteuern
den Kommunen zu. Das Gemeinschaftsteueraufkommen steht Bund und Ländern (sowie Gemeinden) anteilig zu.
Im Kontext der Gewerbesteuer ist darauf hinzuweisen, dass diese aufgrund der an Bund und Länder abzuführenden
Gewerbesteuerumlage
auch als Gemeinschaftsteuer kategorisiert werden kann. Die Gewerbesteuer wird in diesem Zusammenhang manchmal auch als
heimliche Gemeinschaftsteuer bezeichnet.
Die in Deutschland nach ihrem Aufkommen wichtigsten Steuerarten sind die Einkommensteuer und die Umsatzsteuer.
Sofern eine Steuerart eine andere Steuerart einseitig beeinflusst spricht man von sog.
Steuerartendependenzen. Im Falle einer
wechselseitigen Beeinflussung bzw. Abhängigkeit zwischen zwei Steuerarten bezeichnet man dies als sog.
Steuerarteninterdependenzen.