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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Steuerarteninterdependenzen

Unter dem Begriff der Steuerarteninterdependenzen versteht man eine wechselseitige Beeinflussung bzw. Abhängigkeit zwischen zwei Steuerarten.

Beispiel: Einkommensteuer und Kirchensteuer, da die Einkommensteuer von der Höhe der Kirchensteuer über die als Sonderausgaben abzugsfähigen, gezahlten Kirchensteuerbeiträge beeinflusst wird und da die Kirchensteuer je nach Bundesland 8 bis 9 Prozent der zu zahlenden Einkommensteuer beträgt.

Gegensatz: Steuerartendependenzen.

Siehe auch:
- Steueruhr Deutschlands
- Linksammlung zum Abgabenrecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Zitate zum Thema "Steuern | Abgaben"
- Aufsätze zum Thema "Steuern"
- Blog-Einträge zum Thema "Steuern"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger