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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Kirchensteuer (KiSt)

Bei der Kirchensteuer (KiSt) handelt es sich um eine an die Lohn- und Einkommensteuer anknüpfende Annexsteuer, die von Kirchen und anderen steuerberechtigten Religionsgemeinschaften zur Deckung des allgemeinen Finanzierungsbedarfs erhoben wird. Steuerpflichtig sind die Mitglieder der jeweiligen Religionsgemeinschaft.

Bemessungsgrundlage der Kirchensteuer ist die veranlagte Einkommensteuer bzw. Lohnsteuer. Der Steuersatz beträgt in Baden-Württemberg und Bayern 8 Prozent und in den übrigen Ländern 9 Prozent der Bemessungsgrundlage. Die Kirchensteuer wird analog auch im Kontext der Kapitalertragsteuer berücksichtigt. Im Regelfall ist im Kirchensteuerrecht eine Kappung der Kirchensteuer vorgesehen. Diese führt bei hohen, über der Kappungsgrenze liegenden Einkommen, zur Begrenzung der Kirchensteuer auf 2,75 bis 3,5 Prozent des zu versteuernden Einkommens. Gezahlte Kirchensteuerbeträge sind als Sonderausgaben in voller Höhe vom Gesamtbetrag der Einkünfte abzugsfähig.

Siehe auch:
- Linksammlung zum Abgabenrecht in Deutschland (u.a. auch zur Kirchensteuer)
- Zitate zum Thema "Steuern | Abgaben"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger