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Steigerung der Hundesteuereinnahmen in den Jahren 2007 bis 2010
Steigerung der Hundesteuereinnahmen in den Jahren 2007 bis 2010
2. Oktober 2011 |
Autor: Marc Gnädinger
Die
Hundesteuer zählt im kommunalen Steuermix zu den tendenziell kleineren
Steuern, d.h. das aus ihr resultierende Aufkommen ist weitaus kleiner als bei der
Grundsteuer, der
Gewerbesteuer, den
Einkommensteueranteilen etc. Dennoch erheben die allermeisten Städte und Gemeinden diese Steuer, obgleich es Ausnahmen gibt. So erhebt etwa die hessische Stadt Eschborn gegenwärtig keine Hundesteuer.
In den vergangenen Jahren ist das Aufkommen der Kommunen der Flächenländer bei der Hundesteuer permanent gewachsen. Zuletzt gab es eine vergleichsweise enorme Steigerung im Jahr 2010. Im Jahr 2010 haben die Kommunen der Flächenländer insgesamt Einnahmen von 242.781.000 Euro aus der Hundesteuer erzielt. Ein Jahr zuvor waren es noch rund 10 Mio. Euro weniger (siehe Abbildung).
Zwar kann die Erzielung von Einnahmen bei der Erhebung von Steuern (auch der Hundesteuer) grundsätzlich auch Nebenzweck sein,
aber es ist anzunehmen, dass einige Städte und Gemeinden die Steuer auch vor dem Hintergrund eines notwendigen Beitrages
zur Verbesserung der Haushaltssituation einsetzen/erhöhen. Und bei
Haushaltskonsolidierungsinitiativen machen viele kleine Schritte bekanntlich in der Summe den Unterschied, ob es
einer Kommune finanziell gut oder schlecht geht (kommunalpolitische Führungsleistung). Insofern kann auch die Hundesteuer
einen (kleinen) Beitrag für die Haushaltskonsolidierung liefern, die in einigen Kommunen zweifelsohne notwendig ist:
Zahlreiche Kommunen erwirtschaften heute den
Ressourcenverbrauch nicht durch Erträge und leben insofern auf Kosten kommender Generationen. Ihr
ordentliches Ergebnis ist dauerhaft
unausgeglichen und
Eigenkapital wird vernichtet.
Neben der Anhebung der Steuer (Steuersatz) gibt es weitere Maßnahmen, die zu einer Ertragssteigerung im Bereich der Hundesteuer führen können:
- Aufhebung von Steuervergünstigungen/-befreiungen
- Häufig werden beispielsweise Erst- oder Zweithunde stark vergünstigt.
- Daneben werden zuweilen für Hunde, die durch den Halter in einem Tierheim erworben wurden, (zeitlich befristete) Steuerbefreiungen gewährt.
- Vereinzelt finden sich auch hohe Ermäßigungen für Empfänger von Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung etc. in den kommunalen Satzungen.
- Für als gefährlich eingestufte Hunde können erhöhte Steuern festgesetzt werden. Bei mehreren Kampfhunden können Steuern nochmals erhöht werden. Vereinzelt werden auch erhöhte Steuersätze für Hunde festgelegt, die Menschen angefallen / verletzt haben und diesbezüglich dem Ordnungsamt bekannt sind.
- Durch (regelmäßige) Bestandsaufnahmen kann die Anzahl der erfassten Hunde ggf. gesteigert werden.
- Bereits die bloße Ankündigung von anstehenden Bestandskontrollen hat bereits bei mehreren Kommunen zu einer Vielzahl neu angemeldeter Hunde geführt, was letztlich ebenfalls zu einer Erhöhung der Einnahmen beiträgt.
- Angemessene Gebühren bei Verlust der Hundemarke bzw. für Fälle in denen die Marke unbrauchbar geworden ist.
Weitere Informationen zu den kommunalen
Bagatellsteuern finden Sie hier:
» Kommunale Bagatellsteuern 2010 im länderübergreifenden Detailblick, Blog-Eintrag vom 17. Juni 2011
Autor: Marc Gnädinger
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