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Urteil zur kommunalen Hundesteuer
Urteil zur kommunalen Hundesteuer
12. September 2013 |
Autor: Marc Gnädinger
Die meisten Gemeinden erheben eine
Hundesteuer. Nur wenige Gemeinden, z.B. Eschborn in Hessen, verzichten gänzlich auf das Aufkommen aus dieser tendenziell aufkommensärmeren Steuer.
Das Steueraufkommen unterscheidet sich zwischen den einzelnen Gemeinden. Neben dem Hundebestand sind dafür vor allem die Steuersätze (erster,
zweiter Hund, gefährlicher Hund etc.) verantwortlich.
Während mancherorts die Hebesätze seit Jahren nicht mehr angepasst wurden, nutzen einzelne Städte und Gemeinden regelmäßig das Instrument, um
die örtliche Ertragssituation zu verbessern (neben Lenkungszwecken der Steuer). Immerhin kann mit der Hundesteuer regelmäßig ein kleiner
Beitrag zum Haushaltsausgleich im ordentlichen Ergebnis, mithin zum Eigenkapitalerhalt, erbracht werden. Bleiben Anpassungen aus, müssen ggf.
andere Erträge erhöht oder Aufwendungen reduziert werden.
Im Rahmen eines Konsolidierungspaketes (zwecks Teilnahme am kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz) hat auch die rheinland-pfälzische
Landeshauptstadt Mainz ihre Hundesteuersätze angepasst. Die Maßnahme reihte sich dabei in ein Set weiterer Konsolidierungsmaßnahmen ein.
Inhaltlich erhöhte die Stadt die Hundesteuer für den ersten Hund von 120 Euro auf 186 Euro und für den zweiten Hund von 156 Euro auf 216 Euro
im Jahr. Zwei Antragsteller wendeten sich gegen die Erhöhung (Normenkontrollanträge). Die Erhöhung ist allerdings wirksam. Dies entschied das
Oberverwaltungsgericht. Das Oberverwaltungsgericht lehnte die Anträge ab. Die Steuer, so das Gericht, entfalte durch ihre Höhe keine erdrosselnde
Wirkung. Dies belege auch die Zahl der in Mainz angemeldeten Hunde, die im Vorfeld der Steuererhöhung um weniger als 4 Prozent gesunken und
seitdem stabil geblieben sei.
» Stadt Mainz darf Hundesteuer erhöhen, Pressemitteilung Nr. 21/2013
Hrsg.: Ministerium der Justiz und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz
» Informationen zur Hundesteuer in Mainz
Hrsg.: Stadt Mainz
Im Vorfeld der Gerichtsentscheidung gab es in Mainz eine breite und teils kontroverse Debatte um die Steuersatzerhöhung.
» Hundesteuer-Fahnder - Mainz startet offizielle "Bürger-Befragung" zu Vierbeinern
Autorin: Nora Strupp
» Hundehalter verklagen Stadt
Autorin: Claudia Renner
» Mainz: Unterschriftenaktion gegen geplante Erhöhung der Hundesteuer auf 220 Euro
Autorin: Kirsten Strasser
Im Vergleich zu den jetzigen Steuersätzen der Stadt Mainz sind die Werte in den allermeisten anderen Städte und Gemeinden (in und außerhalb
von Rheinland-Pfalz) niedrig. Insofern liegt in einer etwaigen Erhöhung ein gewisses Haushaltskonsolidierungspotential. Ob die Gerichtsentscheidung
für Mainz eine entsprechende Wirkung auch auf andere (konsolidierungsbedürftige) Kommunen entfaltet, bleibt abzuwarten.
» Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Hundesteuer in der Stadt Mainz (Hundesteuersatzung) vom 1.2.2012
Hrsg.: Stadt Mainz
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