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HaushaltsSteuerung.de » Weblog » Urteil zur kommunalen Hundesteuer

Urteil zur kommunalen Hundesteuer
12. September 2013  |  Autor: Marc Gnädinger



Die meisten Gemeinden erheben eine Hundesteuer. Nur wenige Gemeinden, z.B. Eschborn in Hessen, verzichten gänzlich auf das Aufkommen aus dieser tendenziell aufkommensärmeren Steuer. Das Steueraufkommen unterscheidet sich zwischen den einzelnen Gemeinden. Neben dem Hundebestand sind dafür vor allem die Steuersätze (erster, zweiter Hund, gefährlicher Hund etc.) verantwortlich.

Während mancherorts die Hebesätze seit Jahren nicht mehr angepasst wurden, nutzen einzelne Städte und Gemeinden regelmäßig das Instrument, um die örtliche Ertragssituation zu verbessern (neben Lenkungszwecken der Steuer). Immerhin kann mit der Hundesteuer regelmäßig ein kleiner Beitrag zum Haushaltsausgleich im ordentlichen Ergebnis, mithin zum Eigenkapitalerhalt, erbracht werden. Bleiben Anpassungen aus, müssen ggf. andere Erträge erhöht oder Aufwendungen reduziert werden.

Im Rahmen eines Konsolidierungspaketes (zwecks Teilnahme am kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz) hat auch die rheinland-pfälzische Landeshauptstadt Mainz ihre Hundesteuersätze angepasst. Die Maßnahme reihte sich dabei in ein Set weiterer Konsolidierungsmaßnahmen ein. Inhaltlich erhöhte die Stadt die Hundesteuer für den ersten Hund von 120 Euro auf 186 Euro und für den zweiten Hund von 156 Euro auf 216 Euro im Jahr. Zwei Antragsteller wendeten sich gegen die Erhöhung (Normenkontrollanträge). Die Erhöhung ist allerdings wirksam. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht. Das Oberverwaltungsgericht lehnte die Anträge ab. Die Steuer, so das Gericht, entfalte durch ihre Höhe keine erdrosselnde Wirkung. Dies belege auch die Zahl der in Mainz angemeldeten Hunde, die im Vorfeld der Steuererhöhung um weniger als 4 Prozent gesunken und seitdem stabil geblieben sei.

» Stadt Mainz darf Hundesteuer erhöhen, Pressemitteilung Nr. 21/2013
    Hrsg.: Ministerium der Justiz und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz

» Informationen zur Hundesteuer in Mainz
    Hrsg.: Stadt Mainz

Im Vorfeld der Gerichtsentscheidung gab es in Mainz eine breite und teils kontroverse Debatte um die Steuersatzerhöhung.

» Hundesteuer-Fahnder - Mainz startet offizielle "Bürger-Befragung" zu Vierbeinern
    Autorin: Nora Strupp

» Hundehalter verklagen Stadt
    Autorin: Claudia Renner

» Mainz: Unterschriftenaktion gegen geplante Erhöhung der Hundesteuer auf 220 Euro
    Autorin: Kirsten Strasser

Im Vergleich zu den jetzigen Steuersätzen der Stadt Mainz sind die Werte in den allermeisten anderen Städte und Gemeinden (in und außerhalb von Rheinland-Pfalz) niedrig. Insofern liegt in einer etwaigen Erhöhung ein gewisses Haushaltskonsolidierungspotential. Ob die Gerichtsentscheidung für Mainz eine entsprechende Wirkung auch auf andere (konsolidierungsbedürftige) Kommunen entfaltet, bleibt abzuwarten.

» Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Hundesteuer in der Stadt Mainz
    (Hundesteuersatzung) vom 1.2.2012

    Hrsg.: Stadt Mainz





©  Andreas Burth, Marc Gnädinger