Eine Steuerfreigrenze ist dadurch charakterisiert, dass keine
Steuern anfallen, sofern die Steuerfreigrenze nicht überschritten wird. Wird die Steuerfreigrenze hingegen überschritten, so
unterliegt der komplette Betrag der Besteuerung und nicht nur der die Steuerfreigrenze überschreitende Betrag. Hierin unterscheidet
sich die Steuerfreigrenze vom
Steuerfreibetrag.