Ein Steuerfreibetrag ist dadurch gekennzeichnet, dass nur der Teil der
Steuerbemessungsgrundlage,
der den Steuerfreibetrag überschreitet, zu
versteuern ist.
Wird beim Überschreiten einer Grenze nicht nur der überschreitende Teil, sondern der gesamte Betrag versteuert, so spricht man nicht von einem Steuerfreibetrag, sondern von einer
Steuerfreigrenze.