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Fiskalpolitik
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Fiskalpolitik
Als Fiskalpolitik bezeichnet man die Gesamtheit aller politischen Entscheidungen, die sich auf die öffentlichen
Einnahmen und
Ausgaben
(Kameralistik) bzw.
Erträge,
Aufwendungen,
Einzahlungen und
Auszahlungen
(Doppik) beziehen und auf die Erreichung gesamtwirtschaftlicher und hierbei insb. konjunkturpolitischer
Ziele gerichtet sind. Die Fiskalpolitik ist ein Teilbereich der
Finanzpolitik.
Grundsätzliches Ziel der Fiskalpolitik ist es, Konjunkturschwankungen entgegenzuwirken, um so ein möglichst stetiges, stabiles Wirtschaftswachstum (mit nur leichten konjunkturellen Schwankungen) zu bewirken - unerwünschte, gesamtwirtschaftliche Situationen (d.h. starke konjunkturelle Schwankungen, wie z.B. tiefe Rezession, überhitzende Konjunktur) sollen verhindert werden. Die Idee ist hierbei, dass sich der Staat in konjunkturell schlechten Zeiten
verschuldet bzw. finanzielle
Rücklagen abbaut (d.h. ein
Defizit eingeht), um so die gesamtwirtschaftliche Nachfrage zu erhöhen und den konjunkturellen Abschwung abzufedern. Umgekehrt sollte der Staat in konjunkturell guten Zeiten
Schulden abbauen bzw. finanzielle Rücklagen aufbauen (d.h.
Überschüsse erwirtschaften), um die Konjunktur zu bremsen und um fiskalpolitische Spielräume für den nächsten Abschwung zu schaffen. Man spricht in diesem Kontext auch von der sog.
antizyklischen Fiskalpolitik.
Hinsichtlich der beschriebenen antizyklischen Fiskalpolitik kann differenziert werden zwischen einnahmeseitigen und ausgabeseitigen Maßnahmen.
Einnahmeseitige, fiskalpolitische Maßnahmen sind z.B.:
- Erhöhung/Senkung von
Steuern (z.B.
Körperschaftsteuer,
Einkommensteuer)
- Einführung/Abschaffung einer (neuen) Steuer (z.B. eine
Verbrauchsteuer)
Ausgabeseitige, fiskalpolitische Maßnahmen können z.B. sein:
- Stärkere/schwächere Vergabe öffentlicher Aufträge
- Einstellen/Entlassen von Personal im öffentlichen Dienst
- Steigerung/Verringerung des
Subventionsvolumens
- Ausbau/Rückbau von Sozialleistungen
Die gewählten fiskalpolitischen Maßnahmen dienen dazu, bestimmte Hebeleffekte zu erzeugen, d.h. mit einer kleinen Veränderung der
Einnahmen bzw. der Ausgaben soll eine möglichst große konjunkturelle Beeinflussung bewirkt werden.
Hinsichtlich der Art der Fiskalpolitik wird unterschieden zwischen der
expansiven Fiskalpolitik und der
restriktiven Fiskalpolitik.
Bei der expansiven Fiskalpolitik soll die gesamtwirtschaftliche Nachfrage gesteigert werden, im Falle der
restriktiven Fiskalpolitik soll die Nachfrage gedämpft werden.
Die Art der Fiskalpolitik (expansiv vs. restriktiv) und der Maßnahmentypus (Einnahmen vs. Ausgaben) lassen sich in Form der
nachfolgenden Vier-Felder-Matrix kategorisieren.
Die Umsetzung der Fiskalpolitik kann in dreierlei Form erfolgen:
- diskretionäre Maßnahmen
- automatische Stabilisatoren
- Formelflexibilität
Unter diskretionären, fiskalpolitischen Maßnahmen versteht man einzelfallorientierte Entscheidungen seitens der fiskalpolitischen Akteure (z.B. Entscheidung im Parlament für eine Steuersenkung).
Als automatische Stabilisatoren bezeichnet man einen fiskalpolitischen Mechanismus, der abhängig vom Konjunkturverlauf das Volumen der öffentlichen Einnahmen und Ausgaben beeinflusst (z.B. progressive Einkommensteuer).
Die Formelflexibilität ist ein fiskalpolitischer Mechanismus, bei dem mittels einer Rechtsnorm bestimmt wird, in welchem Maße sich Steuersätze und öffentliche Ausgaben in Abhängigkeit von einem bestimmten Konjunkturindikator (z.B. Wachstum des
BIP) automatisiert zu verändern haben.
Eine Schwierigkeit der Fiskalpolitik besteht darin die sachlich und zeitlich richtigen Maßnahmen zu wählen. So sollten die gewählten fiskalpolitischen Maßnahmen z.B. keine Verdrängungseffekte auslösen (d.h. es soll keine private Nachfrage verdrängt werden). Des Weiteren besteht das Problem der zeitverzögerten Wirkung fiskalpolitischer Maßnahmen (dies gilt insb. für die diskretionäre Fiskalpolitik). Die Maßnahmen sollten demzufolge möglichst zeitnah wirken, um zu verhindern, dass z.B. konjunkturdämpfende Maßnahmen ihre Wirkung im konjunkturellen Abschwung entfalten, was die Konjunktur eher destabilisiert als stabilisiert.
Die fiskalpolitische Verantwortung liegt gemäß Stabilitätsgesetz in Deutschland primär auf der staatlichen Ebene (d.h. beim Bund und bei den Ländern). Grundsätzlich kann jedoch auch den Kommunen
(Gemeinden und
Gemeindeverbände)
eine wichtige fiskalpolitische Rolle zugesprochen werden. Die fiskalpolitische Rolle der Kommunen ist indes umstritten.
Während einige Autoren die fiskalpolitische Verantwortung einzig auf staatlicher Ebene sehen, sehen andere Autoren auch
Kommunen in der Pflicht, ihr fiskalpolitisches Instrumentarium zu nutzen. So besteht z.B. die Gefahr, dass, wenn Kommunen
keine antizyklische, sondern eine prozyklische Finanzpolitik betreiben, diese der antizyklischen Fiskalpolitik von Bund und
Ländern entgegenwirkt, so dass die seitens Bund und Ländern angestrebte, konjunkturpolitische Wirkung abgeschwächt, aufgehoben
oder ggf. sogar umgekehrt wird. Folge wäre, dass durch fehlende fiskalpolitische Abstimmung zwischen den Kommunen einerseits
und Bund und Ländern andererseits der Gesamtstaat (d.h. Bund, Länder und Kommunen) seiner fiskalpolitischen bzw.
konjunkturpolitischen Verantwortung nicht mehr gerecht werden kann.
Wichtige fiskalpolitische Akteure sind zum einen auf Ebene von Bund und Ländern die Finanzministerien und auf kommunaler Ebene die Kämmereien sowie zum anderen die jeweiligen Parlamente/Volksvertretungen (Bundestag, Landtag, Kreistag, Gemeinderat, Stadtrat etc.). Eine besonders wichtige fiskalpolitische Rolle kommt im Kontext der Parlamente/Volksvertretungen den Finanz- und
Haushaltsausschüssen zu.
Siehe auch:
- Links zu den Finanzministerien
- Links zu den Haushalts- und Finanzausschüssen
- Links zu den haushalts- und finanzpolitischen Positionen der im Bundestag vertretenen Parteien
- Zitate zum Thema "Politik | Haushalts-/Finanzpolitik"

Weitere Informationen:
» Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft (StabG)
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