Als expansive Fiskalpolitik (auch: expansive Finanzpolitik) bezeichnet man die Summe aller
fiskalpolitischen Entscheidungen, die darauf abzielen, die Konjunktur durch Erhöhung der öffentlichen
Ausgaben (z.B. Einstellen von zusätzlichem Personal, stärkere Auftragsvergabe) und Senkung der öffentlichen
Einnahmen (z.B.
Steuersenkung) zu stützen/anzuregen.
Das Betreiben einer expansiven Fiskalpolitik impliziert mithin das Eingehen von
Defiziten seitens der
öffentlichen Haushalte. Die Defizite werden über eine erhöhte
Verschuldung oder das Auflösen von
Rücklagenfinanziert. Die expansive Fiskalpolitik soll die gesamtwirtschaftliche Nachfrage anregen und somit
das Wirtschaftswachstum erhöhen bzw. das Schrumpfen der Wirtschaftsleistung verringern/verhindern.
Eine expansive Fiskalpolitik wird im Sinne der
antizyklischen Fiskalpolitik typischerweise in Phasen des konjunkturellen Abschwungs
betrieben, um das Wirtschaftswachstum im Zeitablauf zu stabilisieren bzw. um eine (tiefe) Rezession zu verhindern.
Die wichtigsten Akteure im Kontext des Betreibens einer (expansiven) Fiskalpolitik sind die Volksvertretungen (Bundestag, Landtag etc.) sowie die
Finanzministerien (Bund, Länder) und Kämmereien (Gemeinden und Gemeindeverbände).