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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Fiskalpolitik, expansive

Als expansive Fiskalpolitik (auch: expansive Finanzpolitik) bezeichnet man die Summe aller fiskalpolitischen Entscheidungen, die darauf abzielen, die Konjunktur durch Erhöhung der öffentlichen Ausgaben (z.B. Einstellen von zusätzlichem Personal, stärkere Auftragsvergabe) und Senkung der öffentlichen Einnahmen (z.B. Steuersenkung) zu stützen/anzuregen.

Das Betreiben einer expansiven Fiskalpolitik impliziert mithin das Eingehen von Defiziten seitens der öffentlichen Haushalte. Die Defizite werden über eine erhöhte Verschuldung oder das Auflösen von Rücklagen finanziert. Die expansive Fiskalpolitik soll die gesamtwirtschaftliche Nachfrage anregen und somit das Wirtschaftswachstum erhöhen bzw. das Schrumpfen der Wirtschaftsleistung verringern/verhindern.

Grafik zur Begriffs-Definition: expansive Fiskalpolitik

Eine expansive Fiskalpolitik wird im Sinne der antizyklischen Fiskalpolitik typischerweise in Phasen des konjunkturellen Abschwungs betrieben, um das Wirtschaftswachstum im Zeitablauf zu stabilisieren bzw. um eine (tiefe) Rezession zu verhindern.

Die wichtigsten Akteure im Kontext des Betreibens einer (expansiven) Fiskalpolitik sind die Volksvertretungen (Bundestag, Landtag etc.) sowie die Finanzministerien (Bund, Länder) und Kämmereien (Gemeinden und Gemeindeverbände).

Gegensatz: restriktive Fiskalpolitik.

Siehe auch:
- Links zu den Haushalts- und Finanzausschüssen
- Links zu den haushalts- und finanzpolitischen Positionen der im Bundestag vertretenen Parteien
- Links zu den Finanzministerien
- Zitate zum Thema "Politik | Haushalts-/Finanzpolitik"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger